München – Nach dem offiziellen Verkauf seiner Autohandelssparte vor zwei Jahren forciert der im MDAX gelistete Agrarkonzern BayWa nun offenbar wieder sein Kfz-Geschäft. Der Münchner Konzern erwirbt zum 1. Juli über seine hundertprozentige Tochter bhg Autohandelsgesellschaft eine Firma in Reutlingen, die bislang zur Wellergruppe gehörte, einem der größten deutschen Automobilhandelsunternehmen. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.
Zudem hat sich dem Blatt zufolge die BayWa nie völlig von dem Autogeschäft getrennt, obwohl Analysten stets einen Rückzug auf die Kernkompetenzen Agrar, Bau und Energie gefordert hatten. Über eine komplizierte Beteiligungsregelung blieb die Sparte als Finanzbeteiligung im Geschäftsbericht bestehen.
Vor zwei Jahren hatte die BayWa zwei Prozent ihrer AHG Autohandelsgesellschaft, die das Kfz-Geschäft bündelt, an die ZG Raiffeisen verkauft. 49 Prozent gingen an die deutsche Raiffeisen-Warenzentrale (DRWZ). Da die BayWa selbst mit 37,8 Prozent an der DRWZ beteiligt ist, werden ihr auch deren Anteile zugeschlagen, damit kommt sie auf 98 Prozent an der AHG.
Seit der offiziellen Lossagung haben sich die Autohäuser an insgesamt 29 Standorten bestens entwickelt. Mit 5.950 verkauften Neuwagen im Jahr 2010 rangieren sie auf Platz 29 der deutschen Händler. Der Umsatz betrug im vergangenen Jahr 304 Millionen Euro, beim Ausstieg im August 2009 waren es 247 Millionen Euro. Nach dem Amtsantritt bei Europas größtem Agrarkonzern hatte BayWa-Chef Klaus Josef Lutz bereits einen Kfz-Umsatz von einer Milliarde Euro ins Spiel gebracht.
München – Nach Informationen der Automobilwoche verzögert sich die Entscheidung des BMW-Vorstandes über die Produktion des Smart-Herausforderers Mini Rocketman. Der Autohersteller steht demnach vor einem betriebswirtschaftlichen Problem: Als Serienfahrzeug müsste der Rocketman deutlich preiswerter angeboten werden als das bislang kleinste Modell Mini one. In der Produktion wäre die verkürzte Version aber kaum günstiger, schreibt die Branchen- und Wirtschaftszeitung unter Berufung auf das Management weiter. „Aus dem Rocketman einen profitablen Business-Case zu machen, wird nicht einfach“, zitiert das Blatt eine hochrangige Quelle. Hinzu komme, „dass wir zurzeit im Werk Oxford gar keine Kapazitäten frei haben“.
Aachen/Berlin (DAV). Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. April 2011 (AZ: 7 K 2213/09).