Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken:
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 26 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Kein Schadensersatz für leichtsinnige Fußgänger
Anmoderation: Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit, müssen auch Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Generell ist die Lage eigentlich ziemlich eindeutig, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Nicht umsonst müssen Autos Licht anmachen, wenn es dunkel wird, oder auch Motorräder und Fahrräder. Das kann auch schon mal Fußgänger treffen, insbesondere wenn sie in dunkler Kleidung in dunklen Nächten die Straße an Stellen überqueren wollen, die dafür gar nicht vorgesehen sind. – Länge 14 sec.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste sich mit so einem „Herbstfall“ beschäftigen. Da hatte sich ein Unfall an einer Fußgängerampel ereignet. Der spätere Kläger hatte aber nicht den Fußgängerüberweg genutzt, sondern war – und das auch noch bei Rot – in schräger Richtung neben dem Überweg, unmittelbar im Bereich der Ampel auf die Fahrbahn getreten, um die Straßenseite zu wechseln. Dabei hatte ihn der Beklagte mit seinem Auto angefahren.
O-Ton: SFX
Das Gericht konnte kein Verschulden des Autofahrers erkennen – und damit gab es auch keinen Schadensersatz. Swen Walentowski über den Fußgänger:
O-Ton: Er hatte auch noch dunkle Kleidung an, eine Zeugin hat gesagt, man hätte ihn nur als Schatten wahrnehmen können. Also: Er war dunkel gekleidet, beging einen Verkehrsverstoß, wollte bei Rot nicht mal über den Überweg, sondern schräg daneben gehen. Also hier tritt diese so genannte Betriebsgefahr zurück. Normalerweise bei einem Unfall Fußgänger und Auto – ein Auto ist immer stärker und hat da auch die höhere Betriebsgefahr. Aber hier ist das Verschulden des Fußgängers so grob fahrlässig, dass diese Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund tritt und der Autofahrer gar nicht haften muss. – Länge 36 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage.
————————
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.
Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Entscheidend ist erstens die Verkehrsbedeutung der Straße und zweitens die Sicherheitserwartungen der Nutzer der Straße an deren Zustand. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.