Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.
Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Genickbruch nach Trampolinsprung
Anmoderation: Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Es sollte ein harmloser Familiennachmittag werden – gemeinsam zogen alle in eine Indoor-Spielhalle. Dort gab es eine große Trampolinsprunganlage – die zog den Vater magisch an, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Er selbst hat ein Trampolin ausprobiert und nach einigen Aufwärmsprüngen wollte er einen Salto probieren. Dabei landete er nicht wieder auf den Beinen, sondern auf dem Rücken und mit dem Kopf auf der Schaumstoffabgrenzung am Rand des Sprungnetzes und brach sich dabei das Genick und war querschnittsgelähmt. – Länge 16 sec.
In der Spielhalle gab es Warnhinweise: Bei Saltosprüngen müsse man eine bestimmte Körperhaltung einnehmen. Allerdings als es dann um den Schadensersatz ging, waren die Hinweise nicht mehr so eindeutig:
O-Ton: Da die Richter noch nicht selbst kundig waren, haben sie sich die Trampolinanlage vor Ort selbst angeschaut – und sich sogar selbst auf dem Trampolin versucht. Und sie haben dabei festgestellt, dass das alles nicht besonders einfach ist. – Länge 10 sec.
Aber nicht nur das Springen, auch die juristische Beurteilung war kompliziert. Zunächst ging das Oberlandesgericht Köln davon aus, dass der Betreiber der Spielhalle und der Verunglückte zu gleichen Teilen schuld sind. Swen Walentowski:
O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.
Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage
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Die Jahreszeit der Fleischbruzzler und Würstchengriller ist in vollem Gange, in geselliger Runde sitzen Millionen Deutsche um den Grill. Allerdings ist das nicht immer so einträchtig, gelegentlich müssen sich die Gerichte auch mit dem Thema Grillen beschäftigen. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein hat einige Urteile zusammengefasst.
Dortmund/Berlin (DAV). Die Benutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen auf einem Echtholzparkett gehört nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung. Dadurch entstandene Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, muss diese zahlen. Über diese Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 1. März 2010 (AZ: 2 T 5/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Potsdam/Berlin (DAV). Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).