München/Berlin (DAV). Ein Wohnungseigentümer kann erfolgreich die Nutzung einer Gewerbeeinheit im Wohnobjekt als Spielhalle mit Internet-Café verbieten. Dies gilt selbst dann, wenn in der Zweckbestimmung für die betreffenden Räume der Betrieb eines öffentlichen „Restaurants“ oder eines „Imbissraumes“ gestattet ist. Über eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts München vom 4. April 2011 (AZ: 1 S 16861/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Der Kläger wohnt in seiner Eigentumswohnung in einer Anlage, die in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Zwei Einheiten in dem Wohnobjekt mietete der Betreiber einer Spielhalle mit angeschlossenem Internet-Café. In der „Teilungserklärung“ für die entsprechenden Gewerberäume in der Wohnanlage waren der Betrieb eines Restaurants und eines Imbissraumes vorgesehen. Der Mann klagte erfolgreich gegen den Betrieb der Spielhalle.
Nach Auffassung der Richter lag ein der Zweckbestimmung nicht entsprechender Gebrauch der Räume vor. Bei einem Restaurant handele es sich um einen Gaststättenbetrieb, der in erster Linie warme Speisen anbiete und hiermit seine wesentlichen Umsätze mache. Bei einem Imbissraum liege nach allgemeinem Sprachverständnis der Schwerpunkt auf dem Verzehr kleinerer Speisen und Getränke. Im Unterschied dazu erziele eine Spielhalle ihre Gewinne durch die Spielautomaten, ein Internet-Café durch den kostenpflichtigen Zugang zum Internet. Deshalb unterscheide sich der Betrieb einer Spielhalle – mit oder ohne Internet-Café – von einem Restaurant- oder Imbissbetrieb. Die Ansiedlung einer Spielhalle führe jedenfalls an „sensiblen Standorten“, also etwa einem Wohngebiet mit Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften, mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer höheren Kriminalitätsbelastung. Sie habe negativen Einfluss auf das Sicherheitsempfinden und die Lebensqualität der im Umkreis lebenden Bevölkerung.
Informationen: www.mietrecht.net
Saarbrücken/Berlin (DAV). Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 8. Februar 2011 (AZ: 4 U 200/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
München/Berlin (DAV). Geraten zwei Hunde in Streit und wird eine Besitzerin gebissen, muss sie sich die Gefahr, die von ihrem Hund ausging, zurechnen lassen. Dies ist bei einer Berechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, entschied das Amtsgericht München am 1. April 2011 (AZ: 261 C 32374/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Bringt jemand an seinen Briefkasten einen Hinweis an, dass er keine Werbung und auch keine kostenlose Zeitung wünsche, muss man sich daran halten. Wer trotzdem einen Werbeflyer einwirft, muss eine Unterlassungserklärung abgeben, ansonsten wird er verurteilt, bei einem erneute Einwurf ein Ordnungsgeld zu bezahlen – bis zu 250.000 Euro, entschied das Amtsgericht Heidelberg.