Tag Archives: Anwalt

02Dez./11

O-Ton: 2x Schaden = 1x Bezahlen

 Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nächstes Jahr, wieder Hagel – wieder Hagelschaden! Jetzt wollen Sie wieder Geld von der Versicherung haben, und da sagt die: Halt! Du bekommst nur die Schäden ersetzt, die aufgrund des zweiten Hagelgewitters eingetreten sind. Und da hat dann der Geschädigte etwas in die Röhre geschaut, weil der Nachweis wohl sehr schwierig ist – was sind Schäden vom ersten Hagelschäden, was sind die, die der zweite Hagelschauer verursacht hat. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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29Nov./11

O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung

 Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung sagte, das nicht ordnungsgemäße Befestigen sei grob fahrlässig gewesen. Man habe berücksichtigen müssen, dass der Porsche aufgrund seines Heckmotors eine andere Fixierung benötigt. Deswegen wurde die Versicherungsleistung um 25 Prozent gekürzt. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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29Nov./11

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

 Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 26 sec.

In anderen Ländern gelten andere Regeln – mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Einiges Europa? Zumindest in diesem Fall sind wir noch weit auseinander, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 16 sec.

Anders erging es einem deutschen Autohändler – er kaufte von einer belgischen Firma zwei Fahrzeuge. Die Wagen waren geleast, Eigentümerin blieb dabei die Bank. Später kündigte die Bank die Leasingverträge wegen Zahlungsrückständen und erwirkte ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge von der Firma. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer hat sich eben nur die Schlüssel geben lassen und die Versicherungspapiere. Und das reicht nicht aus, so dass er dann das Auto der Bank zurück geben musste, weil er an einer Sache, die nicht dem Verkäufer gehört, nicht gutgläubig das Eigentum erwerben konnte. – Länge 15 sec.

Voraussetzung für Kauf, so das Oberlandesgericht Koblenz, wäre, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers zeigen lässt. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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21Nov./11

O-Ton: Behinderten-Parkplätze für Nicht-Behinderte tabu

 Unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen parkende Fahrzeuge dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere Behinderten-Parkplätze unbesetzt sind. So hat Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor dem Gerichtsgebäude abgestellt – auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Der Wagen wurde abgeschleppt. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt widersprach dem Rechtsanwalt und sagte: Der Schutz der Schwerbehinderten-Parkplätze habe einen hohen Stellenwert, die müssten immer frei gehalten werden. Und die Ausrede, es sei ja noch der zweite Platz frei gewesen, habe nicht gezogen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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21Nov./11

O-Ton + Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

 Gerade jetzt, wenn Preiserhöhungen für Bahntickets angekündigt sind, bietet es sich an, jetzt noch seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Denn für die Rückgabe unbenutzter Fahrkarten gelten unterschiedliche Fristen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens drei Monate gültig sind, ist zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Gerade jetzt, wenn die Ticketpreise bei der Bahn steigen, bietet es sich an, noch vor der Preiserhöhung seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Eisenbahnpreise haben vielleicht eine andere Geltungsdauer, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Voraussetzung dafür ist, dass die kürzere Geltungsdauer auch entsprechend bekannt gemacht wird, heißt es bei den Juristen. Und was heißt „entsprechend bekannt gemacht“? Eine kleine versteckte Notiz in einem Amtsblatt reicht da nicht.

O-Ton: Das muss drauf gedruckt sein bzw. richtig bekannt gemacht werden, damit der Fahrgast, der noch alte Fahrscheine hat, weiß, innerhalb welcher Frist er diese alten Fahrscheine umtauschen kann. – Länge 12 sec.

Geklagt hatte ein Münchener – der hatte diverse Fahrkarten im Gesamtwert von rund 40 Euro gekauft. Sie hatten den Aufdruck: „Nach einer Preisänderung ist die Fahrkarte noch längstens drei Monate gültig“. Er verpasste diese Frist und wollte später umtauschen. Aber er scheiterte. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat jetzt im Fall der Münchner Verkehrsbetriebe entschieden, dass dann, wenn ein Aufdruck auf dem Fahrschein ist, dass dies ausreicht, um von der Eisenbahnverkehrsordnung abzuweichen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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