Tag Archives: Anwalt

06Feb./12

O-Ton: Der Sturz nach dem Kirchenkonzert

 Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssten eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz über 10.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz haben wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat entschieden: Grundsätzlich muss, wer eine Treppe benutzt, selbst aufpassen, dass einem nichts passiert. Nur bei groben Verstößen, in diesem Fall gegen die Verkehrssicherungspflicht, haftet dann – in diesem Fall – die Kirchengemeinde. Das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Treppenstufen lose gewesen wären oder einen hohen Niveauunterschied gehabt hätten. Das alles war hier nicht der Fall, sie hat die Treppe auf eigene Verantwortung genutzt. es gab ganz normales Pflaster, was ein bisschen uneben war, aber noch im normalen Bereich. Deshalb hatte sie hier keine Ansprüche. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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06Feb./12

O-Ton: Generalunternehmen haftet für fehlerhaft programmierten Aufzug

 Einen bizarren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden: Bei Umbauten eines Hotels war der Aufzug fehlerhaft programmiert worden. Der Lift reagierte nicht auf die Wünsche der Fahrgäste, sondern fuhr ungebremst in den Keller. Dort öffnete sich die Tür – wegen eines Unfalls strömte heißes Wasser aus der Fernwärmeanlage in den Aufzug und verletzte die Fahrgäste schwer. Der Generalunternehmer muss für Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Er ist in den Keller gefahren, wobei sich dann die Insassen an kochendem Wasser verletzt und verbrüht haben. Nun ging es um die Frage: Wer haftet – der Subunternehmer oder der Generalunternehmer? Das Gericht hat gesagt: Der Generalunternehmer muss dafür einstehen, was der Subunternehmer gemacht hat. Hier ist ein fehlerhafter Aufzug eingebaut worden, er muss also für den Schaden aufkommen und in dem Fall auch Schmerzensgeld bezahlen. – Länge 20 sec.

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06Feb./12

O-Ton + Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

 Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. In dem Fall hatte ein Mann ein Küche mit defekter Tür gekauft. Vom Kaufpreis behielt er rund 20 Prozent zurück – das Möbelhaus wollte die Tür reparieren. Allerdings verweigerte dies der Mann – ein Jahr lang. Darum wollte das Möbelhaus das ausstehende Geld – und bekam vor dem Amtsgericht München Recht.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Wenn die Ware einen Makel hat

Der Käufer einer Ware mit einem Mangel muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, entschied das Amtsgericht München. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Ein Mann hatte eine neue Küche gekauft – allerdings klemmte eine Tür.

O-Ton: SFX

Darum behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von knapp 3000 Euro 671 zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Jahr lang hat das Einrichtungshaus versucht, mit ihm einen Termin zu vereinbaren. Weil sie gesagt haben: Mensch, Du armer Kerl, Du hast eine klemmende Tür. Wir reparieren die, wir bessern also nach. – Länge 10 sec.

Allerdings: Unser Kunde sagte sämtliche Termine ab und meldete sich auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises. Der Käufer verweigerte dies.

O-Ton: Man kann zunächst mindern. Oder man kann auch einen Betrag zurückbehalten. Aber grundsätzlich muss ich natürlich bei einer Kaufsache, wenn ich etwas kaufe, dem Verkäufer die Möglichkeit geben, nachzubessern. D.h. in dem konkreten Fall auch die Tür reparieren zu lassen. – Länge 17 sec.

Das Möbelhaus klagte – mit Erfolg. Indem der Käufer die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich selbst nicht vertragstreu verhalten. Swen Walentowski:

O-Ton: Wenn ich einen Mangel habe, muss ich zunächst einmal dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Lässt sich dieser Mangel nicht beseitigen, dann mindere ich den Kaufpreis. Oder aber ich sage: Ich will das jetzt auch gar nicht mehr – wer will schon etwas, was kaputt ist – dann mache ich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das wird so gemacht: Du gibst mir das Geld zurück und ich gebe Dir die Küche, das Auto, den Fernseher oder sonst etwas zurück. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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06Feb./12

O-Ton + Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. In diesem Fall hatte das automatische Nachladen 11.000 Euro Kosten verursacht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Erfolgt bei der Installation der Software automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung, ohne dass der Mobilfunkanbieter ausdrücklich auf diese Folgekosten aufmerksam gemacht hat, muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Frohen Mutes ging unser Mann, der später vor Gericht landete, los und kaufte sich ein Smartphone.

O-Ton: SFX

Ein bisschen Telefonieren, ein bisschen Surfen – das sollte reichen. Und: Ein bisschen Navigation!
Als der Mann die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, wurde automatisch das Kartenmaterial aktualisiert – mehrere Stunden lang.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich gehe davon aus, wenn ich ein Navi drin hab, dann ist diese Navigationssoftware auch auf dem neuesten Stand und ich kann mich damit auch wunderbar orientieren, auch dann, wenn eine Straße neugebaut worden ist. – Länge 10 sec

Doch da irrte sich der Kunde. Mehr noch. Für die Aktualisierung via Internet wurden viele Daten übertragen – Kostenpunkt: Mehr als 11.000 Euro.

O-Ton: SFX

Die wollte der Kunde nicht bezahlen. Begründung: Wenn ich ein neues Handy kaufe, dann kann ich doch bitte schön erwarten, dass die Software auch aktuell ist. Der Mobilfunkanbieter klagte daraufhin – allerdings ohne Erfolg, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski.

O-Ton: Die Richter haben dem Kunden Recht gegeben. Sie haben gesagt: Erstens hätte der Mobilfunkanbieter vor einer Kostenfalle warnen müssen. Dass bei der Installation der Navigationssoftware automatisch eine Kartenaktualisierung kommt, die kostenpflichtig ist, das darf eigentlich nicht passieren. Und ein Kunde, der ein neues Handy kauft, darf davon ausgehen, dass die aktuelle Software bereits drauf ist. – Länge 22 sec.

Der Mann musste die 11.000 Euro nicht bezahlen, der Gang zum Anwalt hatte sich gelohnt. Mehr Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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27Jan./12

O-Ton: Nach Schiffsunglück – Entschädigung genau prüfen

 Die Reederei des Unglücksschiffs „Costa Concordia“ will jedem Passagier 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Summe soll verlorene Wertgegenstände sopwie Gepäck umfassen. Zugleich sollen damit auch seelische Schäden und Reisepreis abgegolten sein.
Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, rät dazu, das Angebot genau zu prüfen, da man damit auf alle Forderungen verzichtet.

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Ein ausführlicher Podcast zu diesem Thema unter triptipp.com und davblog.de.

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