Tag Archives: Anwalt

19Apr./12

O-Ton: Nicht allein auf’s Blinken verlassen

 Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie müssen ganz besonders aufmerksam sein, wenn Sie in eine Straße einbiegen wollen, also sich in den fließenden Verkehr wieder eingliedern wollen. Auch wenn ein Auto, das im fließenden Verkehr ist, sich nähert und blinkt und Sie glauben, es würde abbiegen – dann dürfen Sie noch nicht anfahren, sondern erst dann, wenn das Auto wirklich die Geschwindigkeit verringert und den Abbiegevorgang einleitet. – Länge 22 sec.

In dem Fall musste der Fahrer des Wagens, der zu zeitig losgefahren war, zwei Drittel des Unfallschadens übernehmen.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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19Apr./12

O-Ton + Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

 Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen

Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.

Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.

O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.

Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:

O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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19Apr./12

O-Ton + Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

 Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Ungeklärter Unfallhergang – Schadensteilung

Was passiert eigentlich, wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wie es passiert ist? Beispielsweise bei einem Auffahrunfall? Meist entscheiden dann die Gerichte salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Auch Juristen haben eine deutliche Sprache – und müssen nicht immer nur Gesetzestexte zitieren. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eigentlich heißt es bei den Verkehrsrechtlern: Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Das heißt, grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass derjenige, der auffährt, nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt hat und deswegen aufgefahren ist, weil er nicht aufgepasst hat. – Länge 16 sec.

O-Ton: SFX

Allerdings: Wie überall gibt es immer wieder Situationen, die von der schönen Faustregel abweichen.

O-Ton: Es gibt natürlich Ausnahmen. Also wenn der vor Ihnen Fahrende dazu beigetragen hat, dass Sie aufgefahren sind und es für Sie nicht vermeidbar war. Wenn er aus für Sie unerklärlichen Gründen bremst oder die Geschwindigkeit drastisch verringert, dann ist es so, dass nicht nur derjenige die Schuld trägt, der auffährt, sondern auch derjenige, der vor Ihnen fährt. – Länge 15 sec.

Und dann kann manchmal in einer Gerichtsverhandlung, so wie kürzlich vor dem Kammergericht Berlin, nicht geklärt werden: Wer hat wann geblinkt, war das Bremsen erkennbar, wer hat nicht aufgepasst?

O-Ton: SFX

Bettina Bachmann empfiehlt daher, auch in der Hektik nach einem Unfall so viel möglich festzuhalten, was vor Gericht als Beweis dienen kann:

O-Ton: Es ist schon gut, wenn Sie den Unfall dokumentieren. Heute gibt es Handys, Sie können Aufnahmen machen. Oder wenn Sie Zeugen haben. Teilweise ist es ja auch so, dass Leute anhalten, die den Unfall beobachtet haben. Dass Sie sich die Daten der möglichen Zeugen notieren, das ist sehr wichtig. Denn wenn es nicht geklärt werden kann, wie der Unfallhergang war, dann ist es häufig so, dass der Schaden gequotelt wird. – Länge 20 sec.

Und dann muss vielleicht auch ein Fahrer, der eigentlich keine Schuld hatte, künftig mehr für seine Versicherung bezahlen. Bevor es soweit ist, kann ein Verkehrsrechtsanwalt helfen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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31März/12

O-Töne: Carnival-Kreuzfahrtschiff wegen Sicherheitsmängeln in USA beschlagnahmt

 Nach der Katastrophe der Costa Concordia mit 32 Todesopfern und zahlreichen Verletzten ist nun ein Schiff der Costa-Muttergesellschaft Carnival Corporation in den USA beschlagnahmt worden. Der Schritt erfolgte auf Antrag von Anwalt John Arthur Eaves, der die Familie eines deutschen Todesopfers des Unglücks vor der toskanischen Küste vertritt.
Er begründete die Maßnahme mit der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften an Bord, die Passagiere sowie Schiffsbesatzung gefährdeten.

Eine Einschätzung dazu des Kieler Seerechtsexperten Professor Uwe Jenisch:

O-Ton: Die Schifffahrt ist extrem sicher. Diese Unfälle wie Costa Concordia sind also wirklich extrem selten. Aber trotzdem muss man daran arbeiten. Und die große Erfahrung lautet, dass in 80 Prozent der Unfälle auf See menschliches Fehlverhalten ursächlich oder mitursächlich ist. – Länge 20 sec

Laut Statistik sind seit 1980 allein 16 Kreuzfahrtschiffe gesunken, 99 Schiffe seit 1973 auf Grund gelaufen und auf 79 Cruisern gab es seit 1990 Schiffsbrände.

John Arthur Eaves sagte unserem Sender:

O-Ton: Wir müssen die Menschen, die Kreuzfahrten buchen, über die Sicherheitsmängel informieren. Wir haben ein Sprichwort in Amerika, dass man mit seinem Dollar abstimmt. Sie stimmen in Europa mit dem Euro ab. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit Veränderungen für mehr Sicherheit fordern muss. – Länge 15 sec

Das beschlagnahmte Schiff, die „MS Carnival Triumph“, fährt unter der Flagge der Bahamas und sollte auf eine Kreuzfahrt im Golf von Mexiko starten.

O-Ton Jenisch zum Download

O-Ton Eaves zum Download

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31März/12

O-Ton: Regenwasser in der Garage – keine Überschwemmung

 Gegen Überschwemmungen können sich Hausbesitzer versichern. Läuft aber lediglich Regenwasser in die unterirdische Garage, liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Mehr zu dem Thema unter www.anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

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