Neben den Anhängern der Linkspartei (76 Prozent) sprachen sich auch 62 Prozent der SPD-Wähler für ein Ende des Einsatzes aus. Sogar bei den FDP- (50 zu 43 Prozent) und CDU/CSU-Anhängern (48 zu 46 Prozent) ergab sich eine Mehrheit für einen Rückzug. Lediglich die Grünen stärkten der Bundeswehr den Rücken, hier sprachen sich 50 Prozent für ein weiteres Engagement deutscher Soldaten in Afghanistan aus, 44 Prozent waren dagegen.
Knabe attackiert Linkspartei-Politikerin Kaiser
Der Staatssicherheitsdienst erfuhr danach nicht nur, wer Westsender hörte, Kontakte zu westlichen Studenten unterhielt, „keinen gefestigten Klassenstandpunkt“ oder eine „fragwürdige Einstellung zur Partei“ hatte, sondern auch, wer sich durch „Schwatzhaftigkeit“ auszeichnete, „mehrmals in Klausuren“ abschrieb, Nickis „auf bloßer Haut“ trug oder „sexuell sehr stark bedürftig“ sei. Von der Stasi habe Kaiser Dutzende Spitzelaufträge erhalten, die sie alle mit Elan ausführte. Auf Basis eigens erstellter Notizen diktierte sie laut Knabe dem Führungsoffizier bei jedem Treffen mehrere Personenbeschreibungen aufs Tonband. „Der IM erschien zum Treff vorbereitet und erfüllte im Wesentlichen die gegebenen Aufträge“, heiße es daher in ihrer Abschlussbeurteilung.
‚Cicero’-Umfrage ergibt breites Potenzial für Freie Wähler
Einen Wechsel vorstellen konnten sich 32 Prozent der FDP- und 29 Prozent der Linkspartei-Anhänger. Jeweils 27 Prozent waren es bei SPD und Grünen, 22 Prozent bei den Anhängern der Union. Freie Wähler-Frontfrau Gabriele Pauli sagte dem Magazin ‚Cicero’: „Wir sind eine Bürgerbewegung, die immer stärker wird. Ich sehe uns durchaus als eine einflussreiche Größe in der Zukunft an.“ Noch sei unklar, ob die Freien Wähler bei der Bundestagswahl antreten. Dies werde vom Ergebnis der Europawahl abhängen. Sie sei aber „zuversichtlich“, dass ihre Gruppierung dabei die Fünf-Prozent-Hürde überspringen werde. „Die Reaktionen aus den anderen Parteien zeigen mir, dass auch andere uns große Chancen einräumen“, betonte Pauli. Die CSU etwa sei „sehr unruhig“ geworden. Der Freie Wähler-Berater und frühere BDI-Vorsitzende Hans-Olaf Henkel ließ derweil seine Bereitschaft für eine Kandidatur im Bundestagswahlkampf erkennen: „Ich könnte mich für ein Pro-Bürger- und ein Contra-Parteien-Programm der Freien Wähler auf Bundesebene engagieren, aber nicht für alle Initiativen auf kommunaler Ebene“, sagte Henkel in ‚Cicero’.
Massagepraxis zur sexuellen Entspannung mindert Wert
Eine Wohnungseigentümerin vermietete ihre Räume an eine Massagepraxis, die „erotisch sexuelle Massagen“ anbot. Die anderen Wohnungseigentümer im Haus wollten dies unterbinden. Mit ihrem Unterlassungsantrag scheiterten sie in erster Instanz. Die nächst höhere Instanz verpflichtete die Frau zu veranlassen, dass die Nutzung ihrer Räumlichkeiten als „bordellartiger Betrieb“ eingestellt werde. Ihre dagegen eingelegte Beschwerde wies das OLG zurück.
Die Richter sahen hier für die anderen Wohnungseigentümer Nachteile, die über das unvermeidliche Maß dessen hinausgingen, was ein normales Zusammenleben mit sich bringe. Ein solcher Massagebetrieb mindere den Verkehrswert und den Mietpreis der übrigen Wohnungen, da er mit einem „sozialen Unwerturteil“ vieler Menschen behaftet sei. Auch wenn sich die Einstellung der Gesellschaft gegenüber Sexualität geändert habe, gelte dies doch nicht für das Anbieten sexueller Dienstleistungen. Unerheblich sei dabei, ob Massage oder Geschlechtsverkehr angeboten werde.
Informationen: www.mietrecht.net
Beziehungsende nicht Ende des Mietvertrags
Der Eigentümer eines Hauses lebte in einer der beiden Obergeschosswohnungen. Die darunter liegende Erdgeschosswohnung vermietete er an seine Lebensgefährtin. Die beiden Wohnungen waren miteinander verbunden und wurden fortan von dem Paar und den beiden Kindern der Frau gemeinsam genutzt. Nachdem die Beziehung auseinander gegangen war, wurden die beiden Wohnungen räumlich getrennt. Danach kündigte der Hauseigentümer seiner Ex-Freundin und begründete dies mit Eigenbedarf. Die Frau widersprach. Die Räumungsklage des Vermieters war zunächst erfolgreich, doch die Mieterin legte Berufung ein und beantragte die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Dem folgten die Richter. Die Interessen der Mieterin überwögen in diesem Fall. Der Verlust einer Wohnung sei immer mit „erheblichen Härten“ verbunden. Hinzu komme, dass abzusehen sei, dass die Berufung Erfolg haben werde: Sei bereits bei Vertragsabschluss klar, dass Eigenbedarf bestehe – wie hier, da der Mann die Erdgeschosswohnung mit nutzte –, könne eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach fünf Jahren ausgesprochen werden. Außerdem habe der Mann, indem er mit seiner damaligen Lebensgefährtin einen Mietvertrag abgeschlossen habe, gerade deutlich gemacht, dass das Nutzungsrecht nicht von der Beziehung abhängen solle.
Diese und weitere Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.