23Juni/09

Einsatz entscheidend für Kauf eines Notebooks

Dabei kommen durchaus auch Exoten in Betracht: das Mini-Notebook, ein kraftvoller Desktop-Ersatz oder ein Gerät von Apple. Wer jedoch viel auf Reisen ist und unterwegs nicht nur gelegentlich eine E-Mail schreibt, ist mit einem Subnotebook am besten beraten. Dies lässt sich meist am Büroarbeitsplatz um eine Docking-Station erweitern, an die Maus, Tastatur und externes TFT-Display angeschlossen werden. So bekommt man die ideale Mischung aus Komfort und Ergonomie.

Verlässt der Mobil-PC jedoch nie Haus oder Büro, wird ein maximal großes Display wichtig. Auf diese Weise spart man sich die Anschaffung eines zusätzlichen Schirms, der nur für unnötig viele Kabel sorgt und sich zudem nicht so elegant verstecken lässt wie ein zugeklapptes Notebook.

23Juni/09

Bei Insolvenz des Geschäftspartners – richtig handeln

Wird eine Leistung direkt an den Insolvenzschuldner erbracht, entfällt die Pflicht zur Leistung nicht, grundsätzlich muss dann nochmals an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
Wenn Gläubiger Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners haben, sollten sie sich vor dem Abschluss neuer Geschäfte informieren, ob sich das Unternehmen möglicherweise bereits in der Insolvenz befindet. Die Bundesländer haben zu diesem Zweck das Online-Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingerichtet, auf dem entsprechende Veröffentlichungen zu finden sind.

Nach einem gestellten Insolvenzantrag sollten die Gläubiger unverzüglich innerhalb der gesetzten Frist ihre Forderungen und Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt es sich auch an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen.

23Juni/09

CD und DVDs zur Datensicherung ungeeignet

Auch die in den USB-Sticks eingebauten Flash-Speicherbausteine seien für langfristige Datensicherungen ungeeignet. Gerade für Backups im geschäftlichen Umfeld, bei dem Daten über Jahre gespeichert werden müssen, sollte man auf klassische Lösungen zurückgreifen. „Noch immer ist das klassische Backup-to-Tape Standard, wenn es um das Backup von Informationen im geschäftlichen Umfeld geht“, betonte Weichelt und fügte hinzu: „Die Laufwerkstechnologie ist ausgereift und wird kontinuierlich weiter entwickelt. Und auch das Preis-Leistungsverhältnis aktueller Bandmedien ist sehr gut.“

Auch bei den Backup-to-Disk-Lösungen, die vor wenigen Jahren nur als hardwarebasierende Lösungen existierten und nicht selten über 100.000 Euro kosteten, gibt es mittlerweile passable Lösungen. Die Kosten für ein derartiges Programm, etwa für Symantec Backup Exec liegen bei rund 850,00 Euro.
Da ein vollständiger Datenverlust den Fortbestand des Unternehmens gefährden kann, sollte daher mit regelmäßigen Übungen der Notfall simuliert werden. Bei einem solchen Szenario sollte das aktuelle Backup auf ein Testsystem aufgespielt werden, das das Produktivsystem widerspiegelt. Beim anschließenden Restart kann dann kontrolliert werden, welche Daten noch existieren und wie lange die Wiederherstellung dauert. Das sei, so Weichelt, vollkommen praktikabel. „In kleineren Betrieben dauert eine solche Übung etwa zwei bis drei Stunden.“

22Juni/09

O-Ton + Kollegengespräch: Spickmich vor dem BGH

In zwei Instanzen hat sie bereits verloren. Tino Keller, Chef von Spickmich, sagte unserem Sender:

 

O-Ton: (20 sec.)

Im Kollegengespräch antwortet Tino Keller auf folgende Fragen:

1. Was geht Ihnen kurz vor der Verhandlung durch den Kopf?
2. Wie argumentiert denn die Lehrerin?
3. in den beiden Vorinstanzen war Spickmich erfolgreich, wie war jeweils die Begründung?
4. Wenn sich der BGH nicht den Vorinstanzen anschließen würde – wie dann weiter mit Spickmich?

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Kollegengespräch oder O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.    

22Juni/09

Bei Kleinkindern Ärzte mit besonderen Sorgfaltspflichten

Bei einem Sturz brach sich ein zweijähriges Kind den Arm in der Nähe des Ellenbogens. Bei der ersten Behandlung wurde der Arm eingegipst. Den Eltern wurde nur mitgeteilt, sie sollten den Gips durch den Hausarzt kontrollieren lassen. Als der Gips entfernt wurde, wurde eine Fehlstellung der Knochen festgestellt. Trotz erfolgter Operation wird das Kind immer Probleme beim Strecken und Beugen des rechten Arms haben. Die Haftpflichtversicherung der beklagten Klinik zahlte 6.000 Euro der geforderten 10.000 Euro Schmerzensgeld. Die Eltern klagten auf mehr Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Klinik für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden hafte.

Die Richter stellten einen groben Behandlungsfehler fest und gaben den Eltern überwiegend Recht. Mehr Schmerzensgeld gab es nicht, jedoch müsse die Klinik für alle künftigen Schäden aufkommen. Bei einem Kleinkind und einer problematischen Fraktur mit Gelenkbeeinträchtigung hätte der Arzt für eine engmaschige Kontrolle des Bruchs ebenso sorgen müssen wie für eine Überweisung an einen Kinderchirurgen. Bei Kleinkindern müssten Ärzte besonders sorgfältig behandeln.

Die Klägerin war erst in der zweiten Instanz erfolgreich. Dies zeigt, dass es sich lohnen kann, hartnäckig zu bleiben. Der Chefarzt wäre gut beraten gewesen, sich bezüglich der Vertragsgestaltung in seiner Klinik anwaltlich beraten zu lassen. Medizinrechtsanwälte für Patienten oder Ärzte und weitere Informationen findet man unter www.arge-medizinrecht.de.