München/Berlin (DAV). Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Im vorliegenden Fall ging es um Epilepsie. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. Juli 2010 (AZ: 281 C 8097/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Im Januar 2007 buchte ein Ehemann für sich und seine Ehefrau eine 10-tägige Reise, die im Mai angetreten werden sollte. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab. Einen Monat nach der Buchung erlitt er einen epileptischen Anfall und war neun Tage stationär in einer Klinik. Dort wurde er als arbeits- und reisefähig entlassen. Am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte die Reise. Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin Stornokosten, und zwar in Höhe von 80 Prozent des Reisepreises. Diese Kosten verlangte der Reisende von seiner Reiserücktrittsversicherung erstattet. Diese zahlte ihm aber nicht den ganzen Betrag, sondern nur die Stornokosten, die angefallen wären, hätte er gleich nach seinem ersten epileptischen Anfall die Reise storniert. Schließlich habe er gewusst, so die Versicherung, dass er an einer Grunderkrankung leide, die immer wieder ausbrechen könne. Das Unterlassen der Stornierung sei daher grob fahrlässig. Dagegen klagte der Versicherte mit der Begründung, es sei schließlich nicht vorhersehbar gewesen, dass und wann erneut ein Anfall ausbrechen würde.
Ohne Erfolg, so das Gericht. Durch den schwerwiegenden epileptischen Anfall und seinen 9 tägigen Krankenhausaufenthalt sei ihm bekannt gewesen, dass er an einer Erkrankung leide, bei der es zu weiteren Anfällen kommen könne, deren Zeitpunkt nicht vorhersehbar sei. Dass der Kläger als arbeits- und reisefähig entlassen wurde, ändere nichts daran, dass die Grunderkrankung fortbestehe. Eine Heilung von dieser Erkrankung sei dem Kläger von den Ärzten gerade nicht bestätigt worden. Er hätte daher bereits zu dem Zeitpunkt stornieren müssen, als er den ersten Anfall hatte. Nach den Versicherungsbedingungen habe er nämlich die Verpflichtung, die Stornokosten, die alle Versicherten gemeinsam tragen müssen, möglichst gering zu halten. Er hätte nur dann nicht kündigen müssen, wenn mit einer sicher zu erwartenden Genesung zu rechnen gewesen wäre. Dies habe aber eben nicht vorgelegen. Er habe gewusst, dass die Grunderkrankung gerade nicht geheilt war, auch wenn er akut keinen Anfall hatte. Er wusste, dass die Durchführung der Reise möglich sein, aber auch scheitern könnte. Diese Unsicherheit habe nicht die Versicherung, sondern er selbst zu tragen. Soweit der Kläger meine, er könne dann keine Reisen mehr unternehmen, da immer die Möglichkeit eines neuen Anfalls bestehe, müsse er bedenken, dass er durchaus reisen könne, das Risiko eines krankheitsbedingten Ausfalls aber selbst zu tragen habe.
Die Deutsche Anwaltauskunft weist darauf hin, dass es sich bei einer Krankheit, die die Reiserücktrittsversicherung umfasst, um eine unerwartete schwere Krankheit handeln muss. Der Reisende muss auch zum frühestmöglichen Zeitpunkt stornieren. Es lohnt sich auch, die Versicherungsbedingungen genau anzuschauen. Manche Versicherungen bieten Tarife an, die auch das Risiko versichern, dass eine bereits bekannte Krankheit ausbricht. Hier muss man dann meist einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.
Informationen: www.anwaltauskunft.de

Stuttgart — Die Entscheidung der Daimler AG zur Zukunft der Luxusmarke Maybach soll nach einem Bericht der Fachzeitschrift Automotive News Europe noch im Juni fallen. Demnach stehen mit der Schließung oder einer Kooperation mit dem britischen Hersteller Aston Martin zwei Optionen zur Wahl. Daimler-Chef Dieter Zetsche sprach auf Nachfrage von Automotive News Europe von „einer höheren Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung“ für eine zweite Generation des Maybach, wenn ein Partner eingebunden wird. Zetsche bestätigte Gespräche mit Aston Martin.
Frankfurt/M. – Trotz verhaltener Nachfrage in den ersten Monaten des Jahres sieht sich Fiat Deutschland nach eigenen Angaben auf einem guten Weg. „In den ersten vier Monaten haben wir mit allen unseren Marken gut 37.000 Fahrzeuge verkauft. Wir liegen also mit unserem zu Jahresbeginn genannten Ziel von insgesamt 130.000 Verkäufen für 2011 im Plan“, sagte Firmenchef Manfred Kantner im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.
München – Nach Informationen der Automobilwoche verzögert sich die Entscheidung des BMW-Vorstandes über die Produktion des Smart-Herausforderers Mini Rocketman. Der Autohersteller steht demnach vor einem betriebswirtschaftlichen Problem: Als Serienfahrzeug müsste der Rocketman deutlich preiswerter angeboten werden als das bislang kleinste Modell Mini one. In der Produktion wäre die verkürzte Version aber kaum günstiger, schreibt die Branchen- und Wirtschaftszeitung unter Berufung auf das Management weiter. „Aus dem Rocketman einen profitablen Business-Case zu machen, wird nicht einfach“, zitiert das Blatt eine hochrangige Quelle. Hinzu komme, „dass wir zurzeit im Werk Oxford gar keine Kapazitäten frei haben“.