Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Art und Weise kritisiert, wie Lottozahlen im Fernsehen gezogen werden. Das sei mit den Zielen der Suchtprävention nicht vereinbar. Allerdings finden sich diese Sätze nur in der Begründung zu einem anderen Urteil. Weiter
Gaststätte muss auf 20 Grad beheizbar sein
Düsseldorf/Berlin (DAV). In Deutschland gehört es zu den Pflichten eines Vermieters, die Räume für die Mieter in einem „vertraglichen Verwendungszweck“ anzubieten. Dazu gehört auch eine entsprechende Heizung – nicht nur im Winter, sondern notfalls auch in der Überganszeit. Das ist bei Wohnungen nicht anders als bei Gewebeimmobilien. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).
Die Räume einer Gaststätte ließen sich in der Übergangszeit nicht beheizen. Die Temperaturen in den Räumen lagen unter 20 °C. Der Betrieb des Lokals war dadurch erheblich beeinträchtigt, Gäste beschwerten sich. Die Mieterin kündigte außerordentlich, woraufhin der Vermieter klagte.
Die Kündigung der Mieterin war berechtigt, wie die Richter in erster und zweiter Instanz entschieden. Eine nicht angemessen beheizbare Gaststätte stelle einen erheblichen Mietmangel dar. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sei der Mieterin unter den herrschenden Umständen nicht zuzumuten. Im Mietvertrag stehe zwar eine Klausel, wonach die Sammelheizung nur von Oktober bis April in Betrieb gehalten werde und darüber hinaus die Inbetriebnahme nur in besonders begründeten Einzelfällen verlangt werden könne. Ob diese wirksam sei, sei jedoch nicht entscheidend, auch wenn die Richter an ihrer Wirksamkeit zweifelten: Eine für die Besucher angenehme Raumtemperatur sei unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte. Eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius, wie sie für Geschäfte vorgesehen sei, könne auch der Mieter eines Restaurants in seinen Räumen beanspruchen.
Auch eine Abmahnung des Vermieters durch die Mieterin sei entbehrlich gewesen. Sie hätte keinen Erfolg versprochen: Der Kläger sei bis heute der Meinung, er sei nicht verpflichtet, außerhalb des Regelbetriebes der Sammelheizung eine Beheizbarkeit zu gewährleisten.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall
Koblenz/Berlin (DAV). Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Januar 2010 (AZ: 10 U 613/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Bei Gartenarbeiten traten bei dem Kläger anhaltende Rückenschmerzen auf. Der behandelnde Orthopäde verschrieb ihm Krankengymnastik und Massagen. Diese halfen jedoch nicht. Der Orthopäde hat keinerlei Beschwerden an der Wirbelsäule oder der Hüfte feststellen können. Dennoch buchte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile, beginnend etwa 3 Monate später. 2 Monate vor Reisebeginn wurde bei dem Kläger ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der nur operativ behandelt werden kann. Ein Reiseantritt war damit nicht mehr möglich. Er stornierte die Reise und wollte die Stornokosten ersetzt bekommen. Die Reiserücktrittskostenversicherung lehnte dies ab, da es sich bereits bei der Reisebuchung um bekannte Beschwerden gehandelt hat. Eine „unerwartete“ schwere Erkrankung habe nicht vorgelegen.
Nachdem das Landgericht die Klage noch abgewiesen hatte, hatte der Kläger vor dem Oberlandesgericht Erfolg: Er habe einen Anspruch auf Erstattung, der ihm durch die Stornierung entstandenen Kosten in Höhe von rund 6.000,- Euro. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, die einen Rücktritt rechtfertige. Auch sei der Bandscheibenvorfall im vorliegenden Fall für den Kläger „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls. Dies gerade dann nicht, wenn den Beschwerden – wie vorliegend – ein Verhebetrauma bei Gartenarbeiten vorausgegangen ist und auch ein konsultierender Facharzt nach gründlicher Untersuchung keine Feststellung getroffen hat, die auf einen akuten Bandscheibenvorfall hindeutet. Auch die fehlende Besserung durch die verordnete Physiotherapie läge noch nicht die Wahrscheinlichkeit eines nur operativ zu behebenden Bandscheibenvorfalles nahe. Selbst wenn aufgrund der längeren Beschwerden des Klägers und der unklaren Ursache mit einem Bandscheibenvorfall zu rechnen gewesen wäre, brauchte er nicht damit rechnen, dass dieser nur operativ zu behandeln wäre und er dann deshalb nicht reisefähig sein würde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
Keine Kündigung nach Weitergabe von Werbepräsenten an Mitarbeiter
Bonn/Berlin (DAV). Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Auf diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 15. April 2010 (AZ: 1 Ca 18/10) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Ein Marketingleiter hatte 20 kostenfreie Belegexemplare eines Kalenders mit einem Blechschild „Haribo-Teddybär auf der Rutsche“ erhalten. Bis auf ein Exemplar verteilte er die Kalender an Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kündigte ihm wegen der eigenmächtigen Weitergabe von Eigentum des Betriebes. Nach Ansicht des Arbeitgebers sei es nämlich bekannt, dass der geschäftsführende Gesellschafter die Mitnahme von Betriebseigentum ausdrücklich genehmigen müsse. Zwar dürfe jeder Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände des Unternehmens so viele Haribo-Produkte essen, wie er möchte. Deshalb gebe es auch ein Sideboard, auf dem nicht mehr benötigte Produkte sowie Muster und Werbepräsente den Mitarbeitern bereitgestellt würden. Die eigenmächtige Weitergabe sei jedoch nicht genehmigt.
Die Klage des betroffenen Mitarbeiters hatte Erfolg. Jedes Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers, ob Diebstahl oder Unterschlagung, könne zwar eine Kündigung rechtfertigen, so die Richter. Dem Arbeitnehmer müsse allerdings die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein. Eine vorsätzliche Eigentumsschädigung durch den Mitarbeiter sei in diesem Fall jedoch nicht erkennbar. Durch die Bereitstellung nicht mehr benötigter Produkte und Muster sowie von Werbepräsenten für die Mitarbeiter des Betriebes habe der Marketingleiter den Eindruck haben können, er habe auch die Kompetenz, einen Teil seiner Belegexemplare an die Mitarbeiter weiterzugeben. In jedem Fall hätte der Arbeitgeber vor einer Kündigung den Mitarbeiter abmahnen müssen. Es sei nicht auszuschließen, dass durch eine solche Abmahnung das Vertrauen zwischen beiden Parteien wiederhergestellt worden wäre.
Informationen rund ums Arbeitsrecht und eine Anwaltssuche unter www.ag-arbeitsrecht.de.
O-Ton: Tschechischer Führerschein – ungültig in Deutschland
Wer seinen Führerschein im Ausland macht, muss auch dort wohnen. Eine deutsche Behörde hat mit Recht eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkannt, da die Frau zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs nicht in der Tschechischen Republik wohnte. Mit dieser Entscheidung setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in die deutsche Rechtsprechung um.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Wenn Sie nicht in Tschechien gelebt haben, als Sie den Führerschein gemacht haben, dann kann die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen. Und das ist auch für die Fälle möglich, in denen sie das erste Mal einen Führerschein in Tschechien erwerben und nicht nur für die Fälle, in denen Sie in Deutschland gar keine Chance mehr hatten, einen Führerschein nochmals zu machen. Weil er Ihnen wegen Trunkenheit im Verkehr aberkannt worden ist und das hat der Europäische Gerichtshof jetzt bestätigt und daraufhin hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung getroffen, dass dieser Führerschein nicht anerkannt werden muss. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsanwaelte.de.
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