20Dez./11

O-Ton: Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden

 Wer für einen Feuerwehreinsatz verantwortlich ist, muss auch die Kosten dafür tragen. So ging es auch zwei Schwesternschülerinnen, die mit ihrem Herd eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatten. Sie müssen 900 Euro für den Einsatz bezahlen, entschied das Amtsgericht München.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden

Gerade jetzt in dieser Jahreszeit hat man das Gefühl, dass die Feuerwehr häufiger im Einsatz ist. Aber nur wenige wissen: Wer einen solchen Einsatz auslöst, muss auch die Kosten dafür tragen. Das gilt auch dann, wenn es gar kein Feuer gab. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Generell ist die Rechtslage so, erläutert Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.

In dem Fall war es so: Zwei Schwesternschülerinnen hatten sich im Wohnheim einen Herd angeschafft. Das war zwar verboten, aber darüber setzten sich die beiden jungen Frauen hinweg.

O-Ton: SFX

Eines Abends bekamen sie Appetit auf Kroketten. Allerdings dauerte die Zubereitung auf dem Herd überdurchschnittlich lange, die Schwesternschülerinnen schliefen ein – die Kroketten verbrannten. Durch den Rauch schlug die Brandmeldeanlage im Flur an.

O-Ton: Darauf rückte die interne Feuerwehr des Krankenhauses, auf diesem Gelände befand sich das Schwesternwohnheim, mit vier Fahrzeugen und 23 Personen aus. Sämtliche Bewohner dieses Schwesternwohnheimes wurden evakuiert. Es sind Kosten für den Einsatz in Höhe von 900 Euro entstanden. – Länge 20 sec.

O-Ton: SFX

Die Schwesternschülerinnen wollten diese Kosten nicht übernehmen. Begründung: Der Einsatz in der Größe sei nicht gerechtfertigt gewesen. Außerdem war es die interne Feuerwehr, die im Übrigen sowieso auf dem Gelände präsent sei. Damit sei dem Krankenhaus auch keinen Schaden entstanden. Doch das Gericht urteilte anders. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es ist sogar im Interesse der Schwesternschülerinnen gewesen, dass die Feuerwehr ausrückt. Was wäre denn, wenn es tatsächlich ein Brand gewesen wäre? Insgesamt gab es dort über 150 Zimmer in dem Schwesternwohnheim. Und wenn es gebrannt hätte, dann braucht man auch die vielen Fahrzeuge und die vielen Menschen. – Länge 16 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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20Dez./11

O-Ton: Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

 Ein Berufssoldat, der während seines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Der Container war ein bisschen beschädigt, die wiederum mit 20 Kilo schweren Eisenplatten verankert war. Trotzdem kam es zu einer Windböe und die Plane flog weg. Ein paar Paletten fielen herunter und beschädigten ein Bundeswehrfahrzeug und den Stapler selbst. Und jetzt wollte die Bundesrepublik Deutschland den Sachschaden von rund 1.400 Euro von dem Soldaten ersetzt bekommen haben. – Länge 20 sec.

Und er musste zahlen – denn ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden dienstlichen Pflichten verletzt, habe nach dem Soldatengesetzt dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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19Dez./11

O-Ton: Laptop im Auto zerquetscht – private Haftpflicht zahlt nicht

 Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins – wer haftet in diesem Fall?

O-Ton: In dem Fall – niemand! Denn weder die Kfz-Haftpflichtversicherung war dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, noch die die private Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Denn diese enthielt eine sogenannte „kleine Kraft-Luft-Wasserfahrzeug“-Klausel. Danach sind solche Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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19Dez./11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Dez./11

O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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