26Dez./11

O-Ton-Paket: Änderungen 2012

 Mit dem neuen Jahr kommen wieder eine ganze Reihe von Änderungen auf die Bundesbürger zu. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

1. Altersvorsorge:

Bei Lebensversicherungen oder auch Riesterrenten steigt das Mindestalter von bislang 60 auf 62 Jahre.

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2. Banken:

Normale Girokonten können ab Januar gepfändet werden. Darum empfiehlt es sich, sein Konto dagegen schützen zu lassen und es in ein P-Konto umzuwandeln. Damit haben potenzielle Gläubiger nur Zugriff bis zum Selbstbehalt von rund 1.000 Euro. Und: Banküberweisungen nun müssen schneller werden:

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3. Gesundheit:

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen, wird im neuen Jahr auf 3825,00 Euro angehoben. Sie liegt damit reichlich einhundert Euro höher als bisher. Weitere Änderungen:

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4. Rente:

Nun beginnt der Einstieg in die Rente mit 67 – betroffen sind jene Menschen, die in diesem Jahr 65 werden. Sie müssen für den vollen Rentensatz einen Monat länger arbeiten. So verschiebt sich das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten – Bundesbürger, die 1964 geboren wurden, sind die ersten, die dann mit 67 Jahren in Rente gehen. Dafür sinkt der Beitragssatz geringfügig:

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5. Sozialleistungen:

Ab 2012 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. Für die ambulante Betreuung daheim gibt es abhängig von der Pflegestufe bis zu 60 Euro mehr im Monat. Bei im Heim betreuten Menschen steigen die Pflegesätze in der Stufe III und für Härtefälle auf maximal bis zu 93 Euro mehr. Auch die Sätze für Hartz4-Empfänger wachsen:

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20Dez./11

O-Ton: Wer muss Schaden für abgedriftete Silvesterraketen zahlen?

 Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Der Mann musste nicht zahlen, weil sich hier nicht ein spezifische Gefahr aus dem Nutzen seines Grundstücks ergeben hat. Also: Er hat eine Feuerwerksrakete ja nicht wegen der Nutzung des Grundstücks gestartet, sondern weil es ein Brauch ist. Ein volkstümlicher Brauch ist es, um das Neujahr herum Raketen abzuschießen. Das ist also keine konkrete Grundstücksnutzung, sondern etwas ganz Normales, was jeder macht. Und deshalb musste er hier nicht haften aufgrund seines Grundstücks. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

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20Dez./11

O-Ton: Keine Kündigung wegen Lichterketten am Haus

 Bringt ein Mieter außen an einem Haus weihnachtliche Lichterketten an, rechtfertigt dies noch lange keine Kündigung. So entschied das Landgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, darin ist kein Kündigungsgrund zu sehen. Es ist eine weit verbreitete Sitte, gerade in der mit Lichterketten Fenster und Balkone zu schmücken. Und deshalb stelle dies keine Pflichtverletzung dar. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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20Dez./11

O-Ton + Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

 Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen, denn
gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Kein Inkasso bei Telefondienstleistungen

Wenn jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt, darf die Telefongesellschaft ihre Ansprüche nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben, damit diese das Geld eintreibt. Bei Telekommunikationsverträgen sind die Daten, wie beispielsweise die Verbindungen, durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. So entschied das Amtsgericht Bremen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Es gibt besonders sensible Bereiche – da möchte niemand, dass das Gesprochene an Dritte gerät. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Beispielsweise ist das bei Ärzten der Fall, zwischen Anwalt und Mandant, aber auch bei Telekommunikationsfirmen. Da werden ja Daten gesammelt – Verbindungsdaten, Rufnummern, Uhrzeiten, wann ich mit wem telefoniert habe – die sind durch das Datenschutzgeheimnis geschützt. – Länge 16 sec.

Und darum ist es ein erheblicher Unterschied, ob jemand seine Telefonrechnung nicht bezahlt oder ob er die Kosten für einen Schrank schuldig bleibt. Beim Schrank sind die Schrauben für jedermann zugänglich – die Telefondaten sind es nicht!

O-Ton: SFX

Und damit dies auch gewährleistet bleibt, dürfen die Daten nicht weiter gegeben werden.
Dieses Urteil ist bedeutsam, insbesondere für Auskunftsdienste. Denn es gibt Anbieter, die ihre Forderungen dann, wenn der Kunde nicht zahlt, an Inkassodienstleister abtreten.

O-Ton: SFX

Und da haben mittlerweile mehrere Amtsgerichte gesagt: Nein, die Ansprüche aus einem Telekommunikationsvertrag müssen mit den Verbindungsdaten begründet werden. Die kann man nicht weiter geben. Swen Walentowski:

O-Ton: Also: Kann ich nicht, wenn ich es einmal einer Firma erlaube, die Daten zu verkaufen – dann könnte die ja wieder weiter verkaufen und wieder verkaufen – einer Vielzahl von Unternehmen. Die könnten dann Kenntnis über das Telefonverhalten und die Verbindungsdaten eines bestimmten Menschen bekommen. – Länge 16 sec

Anders liegt der Fall beim bloßen Einzug der Ansprüche: Denn hier verkauft der Telekommunikationsdienstleister seine Forderungen nicht, sondern behält sein Recht daran, so die Deutsche Anwaltauskunft. In dem Fall werden Daten nur an weisungsgebundenes Unternehmen weitergegeben – und auch nur die geforderte Summe, nicht gleich das gesammelte Telefonverhalten des Schuldners.

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Absage

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20Dez./11

O-Ton: Mehr Hundesteuer für Bullterrier als für Dackel zulässig

 Die Kommunen können die Hundesteuer nach der Gefährlichkeit der Hunde staffeln. Eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Danach muss
für Bullterrier mehr bezahlt werden als für Dackel.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass Kommunen die Hundesteuer staffeln können, auch nach der Gefährlichkeit der Hunde. Es geht da nicht um Statistiken, sondern dass die Kommunen Listen heranziehen, die auch in anderen Bundesländern gelten und die Gefahr bzw. die Gefährlichkeit verschiedener Hunde festlegen – und sie können für gefährlichere Hunde auch eine höhere Steuer verlangen. Das ist rechtens. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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