Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg
Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.
… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:
O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.
O-Ton: SFX
Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Berlin (DAV). Auch wenn man eine private Unfallversicherung besitzt, gibt es regelmäßig Streit darüber, ob überhaupt ein Unfall und somit ein versicherter Schaden vorliegt. Gemäß Definition muss es ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ sein. Der Bundesgerichtshof hatte sich am 6. Juli 2011 mit der Frage zu befassen, ob ein Skifahrer, der auf der Piste einem anderen ausgewichen ist und sich dabei verletzt hat, Schutz seiner privaten Unfallversicherung genießt. Die Richter haben klargestellt, dass dem so ist (AZ: IV ZR 29/09). Entscheidend ist, dass die Verletzung von außen herbeigeführt wurde – nicht die Umstände, die etwa zu dem Sturz geführt haben, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Mercedes strebt in den Vereinigten Staaten ein Absatzwachstum von mehr als 20 Prozent an. „Mittelfristig erwarten auch wir 300.000 verkaufte Autos der Marke Mercedes-Benz jährlich – vor allem dank unserer neuen Kompakt-Wagen-Familie“, sagte Mercedes-Benz Vertriebs- und Marketing-Vorstand Joachim Schmidt der Fachzeitschrift Automotive News Europe.