Der Volkswagen Group-Vorstand entscheidet zur Jahresmitte über den neuen Audi-Standort in Nordamerika. „Wir werden die Entscheidung voraussichtlich bis zum Sommer treffen. Danach brauchen wir rund 2,5 Jahre, bis das Werk seine Produktion aufnimmt“, sagt VW Group-Produktionsvorstand im Interview mit der Branchenzeitschrift Automotive News Europe. „Perspektivisch braucht Audi in Nordamerika ein Werk, und Volkswagen könnte ein SUV oberhalb des Tiguan, welches – analog zum US-Passat – exakt auf die Bedürfnisse nordamerikanischer Kunden zugeschnitten ist, gut zu Gesicht stehen“, so Macht. Beide Entscheidungen stünden „in engem Zusammenhang miteinander“.
Entgegen anderslautender Gerüchte gebe es keine Vorentscheidung für einen Audi-Standort: „Es gibt da derzeit noch keine eindeutige Präferenz in die eine oder andere Richtung, zumal wie gesagt noch nicht genau feststeht, welches Modell wir dort fertigen wollen.“ Kandidaten für die Fertigung in Nordamerika sind der Audi A4 und Q5.
VW lerne aus den Fehlern der Vergangenheit: „Nachdem wir uns in den USA 1988 mit einer eigenen Produktion zurückgezogen haben, haben wir uns den Schritt mit (US-Werk von VW in) Chattanooga gut überlegt – und werden auch künftig nichts überstürzen. Für den Mitte 2011 erfolgreich gestarteten neuen US-Passat haben wir eine Tiefenlokalisierung von 85 Prozent erreicht, das ist ein wesentlicher Schlüssel seines Erfolgs – aber auch für zukünftige Modelle. Dieses Local Sourcing macht die Planung aber auch gleichzeitig komplexer“, so Macht.
Für die USA spreche, dass „Made in US“ in dem für VW bedeutenden Markt laut Macht „ein echtes Verkaufsargument“ ist. Auch die Erzrivalen BMW und Mercedes haben Standorte in den USA selbst. „Unser (VW-)Werk in Chattanooga etwa ließe sich in der Kapazität weiter ausbauen und in der Fläche spiegeln, um dort bei Bedarf zusätzliche Modelle zu fertigen. Für die USA spricht zudem eine bestehende ordentliche Lieferantenstruktur“, ergänzt Macht.
Als Vorteile für den Standort Mexiko nennt Macht die bestehende Zollfreiheit im Export: „Auf in den USA gefertigte Fahrzeuge sind bei einer Einfuhr in die EU zehn Prozent Importzoll zu zahlen; von Mexiko aus ist der Warenaustausch mit der EU und dem Mercosur – also zwischen Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay – zollfrei“, so Macht. Außerdem haben der Konzern in Mexiko bereits das VW-Produktionswerk in Puebla, das 1962 seinen Betrieb aufgenommen hat und damit das zweitältestes Auslandswerk des VW-Konzerns nach dem brasilianischen Standort Anchieta ist. „Und ab 2013 haben wir in Mexiko zudem unser neues Motorenwerk in Silao, wo dann rund 300.000 Motoren pro Jahr für Nordamerika produziert werden“, ergänzt Macht.
Macht zählt auch die Nachteile Mexikos auf: „Unter den Aspekten Klima und Infrastruktur kommt eigentlich nur das Hochland für die Autoindustrie in Frage. Dort tummeln sich bereits an fünf, sechs Standorten alle Hersteller und Zulieferer und konkurrieren um die qualifizierten Arbeitskräfte. Allein in den letzten 12 Monaten wurden drei neue Automobilfabriken japanischer Hersteller für Mexiko beschlossen. Das spricht andererseits wiederum für die Attraktivität dieses Landes.“
Magdeburg/Berlin (DAV). Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören zu den Nebenkosten, für die die Mieter aufkommen müssen. Das entschied das Landgericht Magdeburg am 27. September 2011 (AZ: 1 S 171/11), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Köln/Berlin (DAV). Stellt die Verpflichtung einzelner Mieter, im Rahmen eines Mietvertrages den Winterdienst vor dem Haus zu leisten, eine unangemessene Benachteiligung dar, so wird die Verpflichtung nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Mieter müssen den Winterdienst dann nicht übernehmen. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 14. September 201 (AZ: 221 C 170/11) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Flensburger Verkehrssünderkartei soll reformiert werden, künftig kann bei acht Punkten der Führerschein entzogen werden. Das berichtet die Bild-Zeitung. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte im ZDF, bis zum Ende des Monats soll entschieden werden, wie mit den bereits gesammelten Punkten umgegangen wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen ist dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar ist. Allerdings warnte Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: „Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden.“
Hamm/Berlin (DAV). Wird bei einer Baumaßnahme ein Aufzug fehlerhaft programmiert und werden dadurch Personen verletzt, haftet grundsätzlich der Generalunternehmer. Das gilt auch dann, wenn er eine andere Firma damit beauftragt hat. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15. November 2011 (AZ: I-21 U 167/10) gegen eine mit dem Umbau eines Gebäudes zum Hotel beauftragte Generalunternehmerin wegen fehlerhafter Programmierung des installierten Hotelaufzugs.