O-Ton: Zweifel an Attest: Kein Anspruch auf Lohn trotz Krankschreibung

Ein Arbeitnehmer hat trotz Vorlage mehrerer ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt, wenn die Beweiskraft der Atteste erschüttert ist. So entschied das Landesarbeitsgericht Chemnitz.

Der Mann war Architekt beschäftigt und wollte eine neue Stelle antreten. Die vorzeitige Aufhebung des alten Vertrages scheiterte, daraufhin meldete er sich krank, er reichte erst eine und dann weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Daraufhin bekam er kein Geld mehr und zog vor Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Das Gericht sah das genauso. Was sind hier die Anzeichen? Aufhebungsversuch ist gescheitert, Krankschreibungen deckten sich genau mit der Kündigungsfrist. Es war der gleiche Zeitraum, es wurde mal eine andere Diagnose genannt. Und dann ist der Arbeitgeber im Recht und dann kriegt man keinen Lohn. – Länge 19 sec.

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