O-Ton: Sozialhilfe und Schenkungen: Wann das Amt bei Angehörigen nicht zugreifen darf

Bevor das Sozialamt einspringt, prüft es andere Geldquellen der Betroffenen. Dabei geraten oft Schenkungen ins Visier, die Jahre zuvor innerhalb der Familie getätigt wurden. Das Sozialgericht München entschieden: Das Amt darf nicht automatisch alle privaten Ansprüche von Ehepartnern oder Angehörigen an sich ziehen – in dem Fall ging es um ein Auto, dass die Ehefrau der eigenen Tochter finanziert hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Portal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Anders verhält es sich natürlich, wenn es um eigene Ansprüche des betroffene Mannes geht wie Beihilfeansprüche oder Ansprüche gegen die Krankenkasse. Die kann das Sozialamt direkt an sich umleiten lassen, also den Anspruch auf sich übertragen lassen. Aber das geht nicht so leicht, wenn der Ehegatte andern was geschenkt hat. – Länge 20 sec.

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