Ein 25-jähriger musste sich vor dem Amtsgericht München verantworten. Er hatte mit sogenanntem „Movie Money“, also falschen Scheinen aus der Filmbranche, zu bezahlen. Zwei falschen 100-Euro-Note brachte er an den Mann, beim dritten Versuch flog er auf. Er saß drei Monate in U-Haft und wurde für die Tat zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Er hat gesagt, ich bin doch kein Geldfälscher, aber er hat Falschgeld benutzt. Weil Filmgeld oder ähnliches Geld ist Falschgeld und bestraft wird ja nicht nur die Herstellung und der Besitz, sondern auch das in Verkehr bringen. D.h. wenn ich damit bezahle und das hat er dreimal versucht und da spaßt der Staat nicht damit. – Länge 22 sec.
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