O-Ton: Lohntabellen privat weitergeleitet – Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

Auch Betriebsräte müssen sich an den Datenschutz halten. Wer umfangreiche Angaben zum Verdienst im Unternehmen vom dienstlichen Account an die private E-Mail-Adresse weiterleitet, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Das gilt auch für den Vorsitzenden, so das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main. Das Gericht beurteilte die Weiterleitung als grobe Pflichtverletzung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de

O-Ton: Niemand aus dem Betrieb, auch kein Betriebsrat, darf an seinen oder andere private Accounts wichtige Inhalte weiterleiten wie Namen, Tarifgruppen, Stufen – also die Gehälter von Kollegin und Kollegen . Und wer auch schon mal abgemahnt wurde deswegen und macht’s noch mal der kann eben auch aus dem Betriebsrat rausgeschmissen werden. – Länge 20 sec.

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