Ein übergewichtiger Mann hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine operative Entfernung seiner vergrößerten Brust. Zumindest solange keine erheblichen Schmerzen nachgewiesen sind und mildere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, entschied das Landessozialgericht Stuttgart.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.
O-Ton: Die Richter haben gesagt, dass das medizinisch nicht erforderlich war, eine OP vorzunehmen. Es gibt mildere Behandlungsmittel, beispielsweise Gewichtsreduktion oder sportliche Betätigung, um dem entgegen zu wirken. Und bei den Schmerzen sei auch nicht klar gewesen, wie er sich hat behandeln lassen und es war auch keine Entstellung in dem Sinne. – Länge 16 sec.
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