Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

03März/11

O-Ton-Pakete: Computersicherheit

Der Einsatz mobiler Endgeräte in Unternehmen ist mittlerweile selbstverständlich. Zwar ist das Bewusstsein der Nutzer, was Cyberbedrohungen auf dem Rechner betrifft, gestärkt. Diese Sensibilität fehlt allerdings, wenn es um die Einschätzung der Bedrohungslage für mobile Services geht.Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von Kaspersky Lab, bei der über 1.600 Nutzer mobiler Endgeräte nach dem Infektionsrisiko beim Internetsurfen befragt wurden.

 

Wir bieten Ihnen hier drei ausführliche Interviews zum Thema Computersicherheit mit den Analysten von Kaspersky Lab:

 

O-Ton-Paket Christian Funk (social engineering)

O-Ton-Paket Magnus Kalkuhl (Verdienste der Cyberkriminellen)

O-Ton-Paket Marco Preuß (Sicherheit des Mac)

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01März/11

O-Ton + Kollegengespräch: Sicher im Internet surfen

Marco Preuß, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

 

1.    Wie ist die Gefahrensituation aktuell – jetzt, im Frühjahr 2011?
2.    Unterscheiden sich die Angriffe auf PCs und Smartphones grundlegend?
3.    Welche Gefahren drohen den Unternehmen?
4.    Welche Rolle spielt der menschliche Faktor bei der IT-Sicherheit?
5.    Wie muss ein richtiges Passwort aussehen?
6.    Welcher Schaden entsteht durch Cyberkriminelle jährlich?

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Kollegengespräch und O-Ton (20 Sekunden/Passwortstärke)

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16Feb./11

O-Ton: Absolutes Halteverbot – Auto kann umgesetzt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass es beim absoluten Halteverbot nicht darauf ankommt, ob eine Behinderung durch das Parken vorliegt. Sondern allein die Tatsache, dass absolutes Halteverbot ausgeschildert ist, rechtfertigt ein Umsetzen des Autos – und so musste der Eigentümer den Bußgeldbescheid in Höhe von 125 Euro bezahlen. – Länge 22 sec.

Weiter Informationen rund um das Verkehrsrecht unter verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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16Feb./11

O-Ton: Kein Busführerschein für ehemaligen Häftling

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Busfahrer ist ein Vertrauensjob, denn es werden ja die Fahrgäste dem Fahrer anvertraut. Dieser muss absolut zuverlässig sein. Wer einmal wegen Mordes verurteilt war – da fehlt es dann an der erforderlichen Zuverlässigkeit. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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16Feb./11

O-Ton + Magazin: Kein Aufbauseminar – Führerschein weg

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.


Magazin: Kein Aufbauseminar – Führerschein weg

Wer 14 Punkte auf seinem Flensburger Sündenregister angehäuft hat und daher eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommt, sollte dieses Seminar auch besuchen. Sonst ist der Führerschein weg. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Natürlich sind nicht alle Autofahrer Engel. Aber bei Punkten verstehen die Ämter kein Pardon. Darum hier noch einmal die amtliche Nachhilfe.

O-Ton: Sobald Sie 14 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen bekommen haben, ergeht an Sie die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. – Länge 9 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und wenn man die Einladung zum Seminar ignoriert?:

O-Ton: Dann wird die Fahrerlaubnis Ihnen sofort entzogen. – Länge 4 sec.

Soweit ist der Fall klar. Bei dem Autofahrer in unserem Fall war die Lage nicht ganz so klar. Der hatte von der zuständigen Behörde die Aufforderung bekommen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Vier Monate später war die Uhr abgelaufen:

O-Ton: SFX

Er legte keine Bescheinigung vor, dass er eine solche Schulung besucht hatte. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Autofahrer sagte: „Moment mal“, inzwischen ist ein Punkt gestrichen worden – es sind nur noch 13! Bettina Bachmann:

O-Ton: Da war das Verwaltungsgericht Neustadt der Meinung, dass es auf den Zeitpunkt der Anordnung der Schulung ankommt. Wenn er dann 14 Punkte hat, dann muss er an der Schulung teilnehmen. Und wenn er das dann nicht macht und sich weigert, kann ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Auch wenn er später weniger Punkte gehabt hätte. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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