Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

31März/25

O-Ton: Nach der Scheidung muss das Darlehen der Schwiegereltern zurück gezahlt werden

Nach einer Trennung oder Scheidung gibt es häufig Streit über weiterlaufende Verpflichtungen, beispielsweise ein Darlehen der Schwiegereltern. In dem Fall, den das Landgericht Frankfurt/Main entschied, wollte ein Mann ein geerbtes Wohnhaus erhalten – seine Schwiegereltern nahmen dafür einen Kredit auf. Der Mann muss nun das Darlehen zurückzahlen. Weiter

28März/25

O-Ton: Sexuelle Belästigung durch Betriebsrat – Kündigung nicht gerechtfertigt

Ein Schlag auf das Gesäß einer Kollegin ist eine sexuelle Belästigung. Diese muss aber nicht zwingend zu einer fristlosen Kündigung führen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. In solchen Fällen kann eine Abmahnung ausreichend sein. Während einer betrieblichen Veranstaltung war es zu dem Vorfall gekommen. Weiter

26März/25

O-Ton: Adoptionshürden in Deutschland – wenn Jugendämter die Eignung anzweifeln

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat weitreichende Entscheidungen zur Eignung von Eltern für eine Adoption getroffen und Kriterien dazu festgelegt. In dem Fall wollte ein Ehepaar den Sohn der Nichte der Frau von den Philippinen adoptieren. Das Jugendamt zweifelte jedoch an der Eignung. Weiter

14März/25

O-Ton: Ehebruch – kein Anspruch auf Unterhalt?

Wer eine Affäre hat und diese fortsetzt, während er gleichzeitig den Ehepartner um einen Versöhnungsversuch bittet, kann seinen Anspruch auf Unterhalt verlieren. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg. In dem Fall war die Frau nach Trennung und Auszug auf Bitten ihres Manns für einen Versöhnungsversuch zurück gekehrt. Weiter

05März/25

O-Ton + Kollegengespräch: Datenleck beim Streaming – was tun, wenn meine Daten im Darknet landen?

Wer Musik über einen Streaming-Dienst hört, vertraut dem Anbieter sensible Daten an. Doch was passiert, wenn diese Angaben in falsche Hände geraten? Das Oberlandesgericht Dresden entschied: Der Streamingdienst muss die Löschung der Kundendaten bei externen Dienstleistern genau überwachen. Weiter