Category Archives: DAV

14März/10

O-Ton + Magazin: Radfahrer haftet bei Kollision mit Auto

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein über den Freispruch für den Autofahrer:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Magazin: Radfahrer haftet auf Gehweg bei einer Kollision mit Auto allein

Wer als Radfahrer einen Gehweg befährt, hat bei einem Unfall schlechte Karten. Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten. Sie haften aber nur dort, wo mit Radlern zu rechnen ist. So hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.

Text:

Für die Richter war der Fall eindeutig, denn auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sie dürfen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren und sie sollten auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. – Länge 7 sec.

Hätte der Radler in unserem dies beherzigt, wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. So aber krachte es gewaltig:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Auto bog aus einem Parkplatz aus, kollidierte mit einem Radfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg fuhr und auch noch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. – Länge 8 sec.

Doch der Radler war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Allerdings machten die Richter gleich deutlich, dass sie dieser Meinung nicht unbedingt folgen würden:

O-Ton: Ja, denn der Autofahrer muss nicht unbedingt damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung fährt. – Länge 5 sec.

Bei der Urteilsverkündung wurde es dann ein glatter Freispruch für den Autofahrer, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste sich nicht einmal die Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht und die ja wesentlich höher ist als die Betriebsgefahr eines Fahrrades, anrechnen lassen. Der Autofahrer bekam den Schaden in voller Höhe ersetzt und musste Fahrradfahrer keinen Schadensersatz leisten. – Länge 24 sec.

Der Gang zum Anwalt hat sich damit für den Autofahrer mehr als gelohnt. Den richtigen Experten sowie schnelle und professionelle Hilfe für solche Fälle gibt es unter www.schadenfix.de.

Absage.

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08März/10

O-Ton + Magazin: 2.500 Euro für zwei Adressen?

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen. Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. – Länge 16 sec.

Das Gericht gab ihm in vollem Umfang recht, 2.500 Euro für zwei Adressen ist sittenwidrig – der Mann bekam sein Geld zurück. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern

Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen 2.500 Euro verlangt werden, ist sittenwidrig. So hat es das Amtsgericht Aachen entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Der Kläger war nicht mehr ganz der Jüngste, also wollte er einem weiteren Frühling mit Unterstützung einer so genannten Freundschaftsvermittlung auf die Sprünge helfen. Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall hatte ein 74jähriger Mann einen Freundschaftsvermittlungsvertrag mit einer Agentur abgeschlossen. Demnach sollte für die Benennung von zwei Partnervorschlägen 2.500 Euro zahlen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Nachdem er eine Anzahlung von 2.000 Euro erbracht hatte, übermittelte ihm diese Agentur auch tatsächlich eine Adresse. Einige Tage danach widerrief der Kläger diesen Freundschaftsvermittlungsvertrag. Die Firma zahlte ihm lediglich 750 Euro zurück. Das war ihm zu wenig und er klagte. – Länge 16 sec.

Und das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Der Freundschaftsvermittlungsvertrag sei sittenwidrig und somit nichtig. Was ist aber sittenwidrig – in juristischem Sinne? Swen Walentowski:

O-Ton: Sittenwidrigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn ich jemand ausnutze, weil er unerfahren ist oder weil sein Urteilsvermögen nicht so ganz scharf ist oder er auch eine Willensschwäche hat. Und ich ihm somit eine Leistung verspreche, die im auffälligen Missverhältnis zum eigentlichen Preis steht. – Länge 16 sec.

Und bei der Agentur klingelte die Kasse erheblich – das hat das Gericht dann auch in der Urteilsbegründung bemängelt:

O-Ton: SFX

O-Ton: Also, das Gericht hat gesagt: Man muss es ja so sehen – zwei Adressen, 2.500 Euro das ist pro Adresse 1.250 Euro. Auch bei  Partnerschaftsvermittlungsverträgen muss ich für mein Geld eine gute Leistung bekommen. Und wenn diese in einem Missverhältnis steht, dann ist der Vertrag sittenwidrig und ich kann mein Geld zurück bekommen. – Länge 18 sec.

Der Rentner war dementsprechend froh über das Urteil, die Agentur nicht! Den ganzen Fall zum Nachlesen – wie auch Hilfe, wenn die Partnervermittlung in gleicher Weise schief ging – gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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16Feb./10

O-Ton-Paket: DAV gegen Ankauf illegal beschaffter Daten

DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer aus Kiel, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie haben Sie denn reagiert?
2. Glauben Sie, dass nach einem Kauf die Geschichte beendet ist?
3. Es könnten ja jetzt auch andere kaufen, oder?
4. Aber eigentlich ist der Kauf kein schlechtes Geschäft – ein paar Millionen ausgeben, viele Millionen kassieren?

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16Feb./10

O-Ton: Überholverbot für Lkw ist rechtmäßig

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton:  Das ist zulässig, hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichthof entscheiden. Weil die Verkehrssicherheit ein sehr hohes Gut ist. Es wurde auch schon nachgewiesen, dass diese Maßnahmen der Verkehrssicherheit dienen. Im konkreten Fall war es auf der A8, das ist eine zweispurige Autobahn ohne Standstreifen. Und da ist es einfach in manchen Situationen – eben bei hohem Verkehrsaufkommen – notwendig, ein Überholverbot für Laster im Sinne der Verkehrssicherheit zu verhängen. – Länge 25 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.  

 

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16Feb./10

O-Ton + Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 26 sec

Und so muss die gegnerische Versicherung komplett zahlen. Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Bei Unfall nicht angeschnallt – Fahrerin trifft trotzdem kein Mitverschulden

Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. So wie in diesem Fall, den das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied.

Text:

O-Ton: Da war es völlig anders – und zwar, weil die Schuld des Unfallverursachers außerordentlich schwer gewogen hat. Er ist nämlich in einer Ortschaft mit 90 Stundenkilometern gefahren. Es kam zum Zusammenstoß. – Länge 13 sec

… sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Die Autofahrerin wurde auf der regennassen Straße schwer verletzt, sie war nicht angeschnallt. Zwei weitere Mitfahrer wurden ebenfalls schwer verletzt, einer verstarb kurz darauf.
Die Frau lag monatelang im Krankenhaus und später in der Reha, seit dem Unfall leidet sie unter schweren körperlichen und seelischen Schäden. Sie klagte auf Schadenersatz – mit Erfolg:

O-Ton: Die Sachverständigen konnten nachweisen, dass auch dann, wenn die Frau angeschnallt gewesen wäre, ihre Verletzungen nicht geringer ausgefallen wären, sondern im Gegenteil ihr sogar möglicherweise tödliche Bauchverletzungen gedroht hätten. – Länge 13 sec

Die Frau forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Die gegnerische Versicherung wollte allerdings die Klägerin am Schaden beteiligen – eben mit der Begründung: Sie war nicht angeschnallt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist hier schon sehr entscheidend, dass auch dann, wenn die Frau korrekt sich verhalten hätte und angeschnallt gewesen wäre, sie dieselben Verletzungen – möglicherweise sogar schwerere – davon getragen hätte. – Länge 12 sec

Den Einwand der Versicherung, angeschnallt hätte die Frau einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück: Rein rechtlich gesehen, habe sie zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Schuld des Unfallgegners trete dies jedoch zurück.

Mehr Informationen zu diesem Fall und rechtliche Hilfe bei allen Unfällen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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