Category Archives: DAV

30Mai/10

O-Ton2: WM-Special – Radio im Büro?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

 

O-Ton: Sofern dies nicht den Arbeitsablauf stört und soweit Arbeitgeber damit einverstanden sind, stellt dies kein Problem dar. Schwierig wird es, wenn das Radio auch bei einer Fußballübertragung genutzt werden soll. In diesem Fall kann von einer „Hintergrundberieselung“ o. ä. nicht mehr die Rede sein. Dies sollte also ausdrücklich mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Wir kennen das ja, gerade in Behörden – wenn man da reinkommt – läuft Musik, die stört nicht. Eine Fußballübertragung, die stört dann doch den Arbeitsablauf – das geht ohne Einwilligung des Arbeitgebers nicht. – Länge 34 sec.

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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13Mai/10

O-Ton-Paket: Gegen überlange Verfahren

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sagte dazu auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen:

 

O-Ton-Paket:

 

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01Mai/10

O-Ton: Hunde, die bellen, haben Nachbarn

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Aufgrund der Beschwerden von zahlreichen Anwohnern untersagte die Behörde die Haltung der Hunde an diesem Grundstück. Aber in den folgenden zwei Jahren waren die Hunde trotzdem dort und bellten munter weiter. Schließlich nahm die Behörde dem Besitzer die Hunde weg und dagegen hat er sich erfolglos zur Wehr gesetzt. – Länge 15 sec.

Denn nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Sicherstellung der Hunde sei damit rechtmäßig. Mehr Infos unter www.anwaltauskunft.de.

 

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23Apr./10

O-Ton: Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton:

Weitere Informationen unter Anwaltauskunft.de

 

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23März/10

O-Ton: Tiere verringern Erbschaftssteuer nicht

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton: Damit man die Aufwendungen für die Pflege des Tieres absetzen kann, ist es notwendig, dass dies auch so im Testament festgelegt wird. Wer generell erbt – und zur Erbmasse gehört auch ein Hund – der kann diese Kosten nicht absetzen, wenn nichts dazu im Testament steht. – Länge 13 sec.

Mehr Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.

 

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