Category Archives: DAV

16Juni/10

O-Ton + Magazin: Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Magazin: Autopanne – Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Wenn ein liegengebliebener Lkw eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss der Fahrzeughalter für den Polizeieinsatz aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei gar nicht gerufen hat.

Beitrag:

O-Ton: Ein Lkw-Fahrer bleibt mit seinem Fahrzeug aufgrund einer Panne in einer einspurigen Kurve liegen. Er stellt ein Warndreieck auf, wie man das ja tun muss. Und trotzdem kommt es zu einer großen Behinderung, zu einem großen Stau hinter ihm. Weil eben aufgrund dieser Unübersichtlichkeit in der Kurve ein Überholen nicht möglich ist. – Länge 15 sec.

… schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, den Fall. Guter Rat war teuer – exakt 256 Euro!

O-Ton: SFX

Denn genau 256 Euro wollte die Polizei für ihren Einsatz. Denn die Beamten mussten ausrücken und die Straße in der betroffenen Fahrtrichtung sperren. Die Kosten für den Polizeieinsatz, also 256 Euro, wurden dem Speditionsunternehmen, dem Arbeitgeber des Fahrers, in Rechnung gestellt.

O-Ton: SFX

Doch die Firma wollte nicht zahlen. Begründung: Der Polizeieinsatz war unnötig. Zum einen habe der Fahrer die Pannenstelle mit einem Warndreieck abgesichert, zum anderen seien die Personalkosten für die Polizisten ja bereits aus Steuermitteln finanziert.
Und drittens müssen Halter von Unfallautos die Absicherung der Unfallstelle auch nicht bezahlen. – Das Warndreieck reicht nicht aus, so die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Absage.

 

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30Mai/10

O-Ton13: WM-Special – Arbeitsverträge zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Gerade in der Gastronomie wird es notwendig sein, Aushilfskräfte einzustellen. Es ist schließlich eine absolute Spitzenzeit. Beim Public Viewing mit 2.000, 3.000 Gästen – da wird man Aushilfen benötigen. Viele begehen dann den Fehler und stellen aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages jemanden ein. Also: Während der WM arbeitest Du für mich, danach nicht mehr. Vorsicht!!! Ein Arbeitsvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, eine Befristung nicht. In dem von mir nachgestellten Fall wäre es so, dass ein Arbeitsvertrag unbefristet entstanden ist. Der Arbeitnehmer – also die Aushilfe – hätte in dem Fall den Anspruch unbefristet zu arbeiten. Daher: Immer die Schriftform wählen und vor allen Dingen diese Befristungen vor der Arbeitsaufnahme festhalten. Wenn er schon eine Stunde gearbeitet hat und ich lasse ihn erst dann einen Vertrag mit der Befristung unterschreiben, ist diese unwirksam. Dann sind diese Personen unbefristet eingestellt. Also: Alle, die mit der WM zu tun haben – Ticketverkauf, Merchandising, Gastronomie – die Aushilfen immer mit schriftlichem Vertrag befristet einstellen. – Länge 60 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton12: WM-Special – Bereitschaftsdienst zur WM

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Beim Bereitschaftsdienst ist es ja so, dass man sich davon nicht freimachen kann, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird, kann man eigentlich das Spiel problemlos am Radio oder Fernsehen verfolgen. Allerdings darf es keine Einschränkungen geben. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil er noch das Spiel zu Ende sehen will – Länge 30 sec.

 

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30Mai/10

O-Ton11: WM-Special – Alkohol im Betrieb

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Ein Arbeitnehmer muss seine Arbeitspflicht erfüllen können. D.h. auch wenn es kein generelles Verbot ist, darf der sich da nicht übermäßig betrinken, dass er da beispielsweise keine Maschine mehr bedienen kann, dass er andere gefährdet oder seine Arbeit schlicht nicht erbringen kann. Es wird vielleicht bei einem Kellner in einer Bar oder einem Barkeeper anders zu bewerten sein als bei einem Bankangestellten. Und selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn er ihn dann angetrunken antrifft, ihn dann nach Hause zu schicken für den Zeitraum bis er wieder ausgenüchtert ist. Ein Lohnanspruch besteht in diesem Fall nicht.  – Länge 45 sec.

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30Mai/10

O-Ton10: WM-Special – Erkrankung und Public Viewing?

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Als Kranker muss ich alles dafür tun, dass meine Genesung nicht verzögert wird. D.h. ich darf auch nicht vorsätzlich mir eine Krankheit zufügen, ich muss den Genesungsprozess unterstützen. Wer also mit einer schweren Grippe im Bett liegt, kann Probleme bekommen, wenn er stark alkoholisiert im T-Shirt beim Public-Viewing gesichtet wird. Weil Alkohol und Public Viewing sicher nicht seiner Genesung förderlich sind. Etwas anderes ist das mit einem gebrochenen Arm. Dann bin ich nicht an mein Bett gefesselt, dann muss ich auch nicht daheim bleiben. Da kann ich auch mal rausgehen. Vielleicht nicht so viel trinken, vielleicht nicht so viel feiern. Aber es besteht kein Grund, dass ich daheim das Bett hüten muss. – Länge 30 sec.

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