Fährt ein Autofahrer bei einem Reifenwechsel eine Hebebühne herunter und beschädigt sie, haftet nicht die Kfz-Versicherung, sondern die private Haftpflichtversicherung. Kfz-Versicherungen beinhalten meist eine sogenannte „Benzin-Klausel“. Weiter
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O-Ton + Magazin: Versicherung kann Schaden ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers regulieren
Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. In dem Fall vor dem Amtsgericht München ging es um die Frage: Wurde ein Auto touchiert – und einen Schadensersatz von knapp 1000 Euro. Weiter
O-Ton: Haftung bei Unfall mit betrunkenem Fußgänger
Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann bei einem Unfall mit einem betrunkenen Fußgänger komplett entfallen. Dann haftet der Fußgänger allein. So war es bei einem Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Ein sturzbetrunkener Fußgänger rannte telefonierend in ein Auto – und muss drei Viertel des Schadens selbst tragen. Weiter
O-Ton: Haftung nach grundlosem Bremsen
Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. So entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton: Wenn der Schlüsseldienst extrem teuer ist – Geld zurück bei Abzocke?
Nach Expertenangaben sollte ein Schlüsseldienst circa 150 Euro inklusive Anfahrt kosten. Mehr kosten darf der Schlüsseldienst abends, an Wochenenden oder Feiertagen: 250 Euro sind dann nicht unüblich. Es gibt aber auch „schwarze Schafe“. Was dann? Weiter