Eine alkoholbedingte relative Fahruntüchtigkeit kann auch ohne Blutprobe nachgewiesen werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auch dann möglich ist, wenn die Blutalkoholkonzentration nicht festgestellt werden kann. Weiter
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O-Ton + Magazin: Schäden durch E-Scooter – wer muss bezahlen?
Viele ärgern sich über abgestellte E-Scooter auf Gehwegen, erst recht, wenn die Roller die Fußgänger behindern. Fallen die Minifahrzeuge um, können sie auch noch geparkte Fahrzeuge beschädigen. Und wer muss dann für den Schaden bezahlen? Weiter
O-Ton + Magazin: Crash beim Überholen
Eine Kolonne zu überholen ist immer riskant. Und kommt es dabei dann zu einem Unfall, dann landen solche Fälle nicht selten vor Gericht. Die individuelle Schuld entscheidet darüber, wer in welcher Höhe den Schaden übernehmen muss. In einem Fall des Amtsgerichts Rottweil musste einer vier Fünftel des Schadens übernehmen. Weiter
O-Ton: Abgesprochener Unfall – Versicherung muss nicht zahlen
Abgesprochene Unfälle können durch eine ungewöhnliche Häufung typischer Umstände nachgewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Unfall nicht nachvollziehbar ist oder Vorschäden verschwiegen wurden, kann dies der Fall sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Erkannt wurde es an dem Fahrverhalten des Unfallverursachers. Er hat erst gebremst, dann wieder nicht gebremst und außerdem hat er viel zu spät gelenkt. Zusätzlich kam noch dazu, dass er einen Vorschaden verschwiegen hat. - Länge 13 sec.
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O-Ton: Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus
Alkoholsündern drohen deutliche Strafen – aber Fahrverbot und Sperrfrist schließen sich aus. Die erste Instanz hatte gegen einen betrunkenen Autofahrer neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Amtsgericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das ist nicht rechtens, so das Oberlandesgericht Hamm.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfirst für nicht zulässig erachtet. Beides gemeinsam zu verhängen, schließt sich regelmäßig aus. – Länge 13 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de