Friedrichshafen – Nach Abschluss der Übernahme des US-Zulieferers TRW erwartet ZF Friedrichshafen Einsparungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich im Einkauf in den nächsten drei Jahren. Das sagte ZF-Vorstandschef Stefan Sommer der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Dazu würden die Lieferantenportfolios der beiden Unternehmen analysiert: „Das zu kombinieren, zu fokussieren und die entsprechenden Hebel zu bewegen, erwarten unsere Kunden von uns und gehört auch bei uns zu den Prioritäten.“
„Auch kulturell wird das Unternehmen einen großen Sprung machen“, kündigte Sommer an. Die Sprache für Boardmeetings und Kommunikation wird Englisch werden. „Wir werden bereit sein, uns der amerikanischen Kultur anzupassen.“ Die zentrale Konzernführung bleibt in Friedrichshafen am Bodensee. Der TRW-Hauptsitz in Livonia wie auch die ZF-Nordamerika-Zentrale in Northville (beide in Michigan) werden erweitert: „An beiden Standorten wollen wir in vollem Umfang festhalten“, unterstrich der Vorstandsvorsitzende.
ZF will sich stärker als bisher im Volumensegment engagieren, zugleich aber seine Erfahrungen im Premiumbereich nutzen, um TRW stärker als Innovationsführer bei Fahrerassistenz und Fahrzeugsicherheit zu entwickeln, unterstrich Sommer. TRW wird das Entwicklungsteam „Automatisiertes Fahren“ in diesem Jahr deutlich verstärken. Innerhalb von drei Jahren wurden weltweit mehr als 650 Ingenieure und Techniker für das Elektronikgeschäft eingestellt, die vor allem neue Radar- und Kamerasysteme entwickeln.
Am kommenden Mittwoch (28.01./heute) werden in Berlin die Sterne des Sports in Gold vergeben, Bundespräsident Joachim Gauck zeichnet Sportvereine aus, die sich sozial ganz besonders engagieren. Diese Würdigung gibt es nun schon zum elften Mal.
Der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 28. bis 30. Januar 2015 in Goslar statt. Zahlreiche Themen beschäftigen die Experten in den unterschiedlichen Arbeitskreisen. So geht es unter anderem um die Promillegrenze für Radfahrer, den europäischen Führerscheintourismus sowie das automatisierte Fahren.
Bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn haftet üblicherweise der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden hatte, war aber ein LKW fast einen Meter auf den Standstreifen gefahren – dann muss er auch haften, so die Richter.
Ist jemand nach dem Gesetz zur Straßenreinigung verpflichtet, besteht diese Pflicht auch im hohen Lebensalter. Eine 95-jährige Frau hatte mit Verweis auf ihr Alter argumentiert, sie müsse Laub oder Schnee nicht mehr beseitigen. Das Verwaltungsgericht Berlin sah dies aber anders.