Wer für einen Feuerwehreinsatz verantwortlich ist, muss auch die Kosten dafür tragen. So ging es auch zwei Schwesternschülerinnen, die mit ihrem Herd eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatten. Sie müssen 900 Euro für den Einsatz bezahlen, entschied das Amtsgericht München.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden
Gerade jetzt in dieser Jahreszeit hat man das Gefühl, dass die Feuerwehr häufiger im Einsatz ist. Aber nur wenige wissen: Wer einen solchen Einsatz auslöst, muss auch die Kosten dafür tragen. Das gilt auch dann, wenn es gar kein Feuer gab. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.
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Generell ist die Rechtslage so, erläutert Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wer dafür verantwortlich ist, dass es zu einem Feuerwehreinsatz gekommen ist, der muss auch die Kosten dafür tragen. Selbst dann, wenn es gar keinen Brand gab, sondern die Feuerwehr nur ausgerückt ist, weil es eine starke Rauchbildung gab und jemand hat gedacht, dort ist ein Feuer oder die Brandmeldeanlage Alarm geschlagen hat. – Länge 18 sec.
In dem Fall war es so: Zwei Schwesternschülerinnen hatten sich im Wohnheim einen Herd angeschafft. Das war zwar verboten, aber darüber setzten sich die beiden jungen Frauen hinweg.
O-Ton: SFX
Eines Abends bekamen sie Appetit auf Kroketten. Allerdings dauerte die Zubereitung auf dem Herd überdurchschnittlich lange, die Schwesternschülerinnen schliefen ein – die Kroketten verbrannten. Durch den Rauch schlug die Brandmeldeanlage im Flur an.
O-Ton: Darauf rückte die interne Feuerwehr des Krankenhauses, auf diesem Gelände befand sich das Schwesternwohnheim, mit vier Fahrzeugen und 23 Personen aus. Sämtliche Bewohner dieses Schwesternwohnheimes wurden evakuiert. Es sind Kosten für den Einsatz in Höhe von 900 Euro entstanden. – Länge 20 sec.
O-Ton: SFX
Die Schwesternschülerinnen wollten diese Kosten nicht übernehmen. Begründung: Der Einsatz in der Größe sei nicht gerechtfertigt gewesen. Außerdem war es die interne Feuerwehr, die im Übrigen sowieso auf dem Gelände präsent sei. Damit sei dem Krankenhaus auch keinen Schaden entstanden. Doch das Gericht urteilte anders. Swen Walentowski:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es ist sogar im Interesse der Schwesternschülerinnen gewesen, dass die Feuerwehr ausrückt. Was wäre denn, wenn es tatsächlich ein Brand gewesen wäre? Insgesamt gab es dort über 150 Zimmer in dem Schwesternwohnheim. Und wenn es gebrannt hätte, dann braucht man auch die vielen Fahrzeuge und die vielen Menschen. – Länge 16 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.
Absage.
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Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.
Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Berlin (DAV). Werttransport-Unternehmen werden nicht nur von Banken in Anspruch genommen, sondern auch von vielen anderen Kaufleuten, wie z. B. Inhabern von Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften. Der Transport von Geld ist absolute Vertrauenssache, und natürlich sollte ein etwaiger Verlust durch eine Versicherung abgedeckt sein. Aber was passiert, wenn das Werttransport-Unternehmen sich selbst an dem Geld bereichert?