Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen. Ein Mann wurde in dem Fall von der Polizei angehalten und reagierte feindselig, zudem bezeichnete er den Handyverstoß als „Kleinigkeit“. Weiter
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O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden
Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro. Weiter
O-Ton: Für Klimakleber kann es teuer werden
Sowohl die blockierten Autofahrer als auch die Klimakleber haben das Grundgesetz auf ihrer Seite, die einen beharren auf der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Diejenigen, die unfreiwillig im Stau stehen, pochen auf die in Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Fortbewegungsfreiheit sowie auf Artikel 12, im dem die Berufsfreiheit geregelt ist. Weiter
O-Ton: Unfallflucht soll entkriminalisiert werden
Bisher ist es so: Wer sich nach einem Verkehrsunfall einfach davon fährt, begeht Fahrerflucht. Wird man dabei erwischt, kann es eine Geldstrafe geben, im schlimmsten Fall sogar Haft bis zu drei Jahren. Das Bundesjustizministerium will nun prüfen, Fahrflucht unter bestimmten Voraussetzungen nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll. Weiter
O-Ton + Magazin: Amt bummelt – Halter muss Verfahrenskosten nicht tragen
Wenn Ämter länger brauchen, kann es passieren, dass die Behörde auf Knöllchen für Falschparker sitzen bleibt. So entschied das Amtsgericht Herne im Fall eines Mannes, der Ende Januar seinen Wagen im absoluten Halteverbot haben soll. Weiter