Tag Archives: Recht

30Apr./12

O-Ton + Magazin: Kunst ist Geschmacksache

 Künstler sind frei in ihrem Schaffen. Dies muss auch ein möglicher Auftraggeber berücksichtigen. Und wenn er ein bestimmtes Bild vor Augen hat, muss er das genau sagen. So entschied das Amtsgericht München. Hier verweigerte eine Auftraggeberin einen Teil des Honorars, weil ihr das Bild nicht gefiel.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Künstler hat eine Gestaltungsfreiheit bei der Erschaffung des Werkes. Diese kann nur eingeschränkt werden, wenn verpflichtend in dem Vertrag festgehalten worden ist, ein Werk nach einem bestimmten Entwurf und bestimmten Vorgaben – Möwen statt Raben zum Beispiel – zu schaffen. Eine solche Absprache hat es hier nicht gegeben, hier sollte er sich nur an seinen üblichen Werken orientieren. Dies hat er nach Ansicht des Gerichts getan und somit hat er auch einen Anspruch darauf, dass das Gemälde abgenommen und bezahlt wird. – Länge 20 sec.

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Magazin: Kunst ist Geschmacksache

Anmoderation: Künstler sind frei in ihrem Schaffen. Dies muss auch ein möglicher Auftraggeber berücksichtigen. Und wenn er ein bestimmtes Bild vor Augen hat, muss er das genau sagen. Klingt kompliziert?
Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Über Geschmack kann man bekanntlich streiten, weiß der Volksmund. Allerdings: Dies kann man auch über Kunst tun – auch wenn dies der Volksmund nicht so sehr kund tut. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Kunst ist Geschmackssache, weil Künstler relativ frei in ihrem Schaffen sind. Das ist völlig klar: Wenn sie ein Kunstwerk erstellen, ein Maler malt ein Bild, wie er es im Kopf hat und ein Bildhauer schafft sein Werk auch nach seinen Vorstellungen. – Länge 14 sec.

Aber manchmal wird dann der Geschmack des Auftraggebers nicht so sehr getroffen.

O-Ton: SFX

Das musste auch eine Hausbesitzerin erkennen, die für die Gestaltung des Flures einen Maler beauftragte.

O-Ton: Sie hatte sich dabei an einem Katalog des Künstlers orientiert. Es sollte aber auf jeden Fall keine Kopie von diesen Gemälden, sondern ein eigenständiges Kunstwerk werden. Eines, das dann für diesen Platz erschaffen wurde. – Länge 12 sec.

Und es kam, wie es kommen musste: Der Auftraggeberin gefiel die Arbeit nicht. Insgesamt sollte alles 4.500 Euro kosten, die Hälfte davon hatte sie bereits als Anzahlung bezahlt. Den Rest verweigerte sie. Nun ließ sich die Arbeit nicht wieder rückgängig machen:

O-Ton: SFX

Also traf man sich vor Gericht – und nach Meinung der Richter muss die Dame dem Künstler auch den Rest des Honorars bezahlen. Swen Walentowski:

O-Ton: Der Künstler hat eine Gestaltungsfreiheit bei der Erschaffung des Werkes. Diese kann nur eingeschränkt werden, wenn verpflichtend in dem Vertrag festgehalten worden ist, ein Werk nach einem bestimmten Entwurf und bestimmten Vorgaben – Möwen statt Raben zum Beispiel – zu schaffen. Eine solche Absprache hat es hier nicht gegeben, hier sollte er sich nur an seinen üblichen Werken orientieren. Dies hat er nach Ansicht des Gerichts getan und somit hat er auch einen Anspruch darauf, dass das Gemälde abgenommen und bezahlt wird. – Länge 20 sec.

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Absage.

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30Apr./12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

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31März/12

O-Ton: Streit um Schokohasen

 Gerade vor Ostern sorgt ein Urteil für Aufsehen: Im Rechtsstreit um einen EU-weiten Schutz seiner Schokohasen hat der schweizerische Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli einen Sieg errungen. Goldfolie und Hals-Glöckchen sind prägend für die Marke.

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zu diesem Urteil:

O-Ton:

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24Jan./12

O-Ton-Paket: Verkehrsgerichtstag in Goslar

 Am Mittwoch beginnt in Goslar der 50. Verkehrsgerichtstag. Rund 1.500 Experten werden in mehreren Arbeitskreisen über strittige Themen im Verkehrsrecht beraten. Das Gremium hat in den vergangenen Jahren massgeblich zur Gesetzgebung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen. Zahlreiche Regelungen fanden in Goslar ihren Anfang, beispielsweise zum Umgang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

O-Ton: Ansprüche von Angehörigen der Unfallopfer

Derzeit gibt es für die Hinterbliebenen beim Unfalltod naher Angehöriger keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das ist im deutschen Schadenersatzrecht nicht vorgesehen – im Gegensatz zu anderen Ländern. Darum erscheint es aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein angemessen, hier Änderungen vorzunehmen.
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann:

O-Ton: Das sehen wir als zu eng an, denn wenn ein Kind getötet wird oder auch ein Ehemann – dann sollte Schmerzensgeld für die nahe Angehörigen gezahlt werden. Natürlich muss das mit Augenmaß erfolgen, weil wir uns alle im Klaren sind: Wenn die Versicherungen noch mehr Kosten erstatten müssen im Fall eines Verkehrsunfalles – dann werden unsere Prämien steigen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Unfallopfer muss weitreichenden Schutz genießen

Statistisch gesehen wird jeder Kraftfahrer ein bis zwei Mal in seinem Leben in Unfälle verwickelt. Daraus folgt, dass die allermeisten Unfallopfer bei der Abwicklung eines Unfalls für sie völliges Neuland betreten. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins trifft den Geschädigten zwar eine Pflicht, den Schaden gering zu halten, jedoch darf dies nicht dazu führen, dass er am Ende finanzielle Einbußen erleidet.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Wir sind der Meinung, dass natürlich nicht jeder Geschädigte ohne nachzudenken hohe Kosten verursachen darf. Aber es muss eine gerechte Balance gefunden werden. Es muss ein Interessenausgleich stattfinden, der aber das Interesse des Geschädigten gerecht abwiegt gegenüber der Versicherung. Und das sind auch wieder wir, denn unsere Prämien steigen, wenn die Versicherer viel regulieren müssen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Anwälte lehnen Altersgrenze für Verbot des Führerscheins ab

Der Arbeitskreis III des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Begutachtungsrichtlinien ausreichend sind und diese noch den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine feste Altersgrenze zum Führen eines Fahrzeuges abzulehnen. Das Prinzip der „Eigenverantwortlichkeit des Fahrers“ muss beibehalten werden.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen haben, um ein Auto sicher zu führen. Es gibt keine Statistik, dass ältere Verkehrsteilnehmer häufiger Unfälle verursachen. Im Gegenteil: Es ist wohl so, dass gerade junge Männer am häufigsten Unfälle mit tödlichem Ausgang verursachen. Und deswegen ist es nicht gerechtfertigt, eine feste Altersgrenze zu fordern, ab der es nicht mehr möglich sein soll, Auto zu fahren. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Objektive und unabhängige Sachverständige bei der Unfallregulierung notwendig

Der Sachverständige hat in einer Kfz-Unfallregulierung eine große Bedeutung. Er ist es, der einen Großteil des Sachschadens bestimmt und damit errechnet, was dem Geschädigten zusteht und was der Schädiger zu bezahlen hat. Da stößt das Schadensmanagementkonzept von Kfz-Versicherern auf Seiten der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf Bedenken.

Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Die Verkehrsanwälte fordern objektive und unabhängige Sachverständige. Denn häufig sind die ja in Netzwerken tätig. Und falls sie häufiger für die Versicherer Fahrzeuge begutachten, muss das dem Geschädigten offen gelegt werden. Denn sonst gibt es gewisse Abhängigkeitsverhältnisse unter Umständen. – Länge 24 sec.

Die Verkehrsrechtsanwälte fordern zudem verstärkte Anstrengung der Qualifizierung, Überwachung und Kontrolle des Sachverständigenwesens. Ein Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, welches Regelungen über Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trifft, ist notwendig. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Gesetzgeber ist nicht gefordert

Seit Jahrzehnten wird bereits die Entkriminalisierung des Straßenverkehrsrechts gefordert. Auf der einen Seite wird damit argumentiert, dass es allein vom Zufall abhänge, ob sich ein rechtstreuer Durchschnittsbürger zum Kriminalstraftäter entwickelt. Auf der anderen Seite müssen nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auch die Interessen der Opfer in die Reformüberlegungen einbezogen werden.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, sagte im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar:

O-Ton: Die Verkehrsanwälte sind der Meinung, dass die jetzigen Möglichkeiten, vorwerfbares Verhalten im Straßenverkehr strafrechtlich zu verfolgen, ausreichend sind. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verkehrsanwälte, dass die Regelungen einheitlich – also bundesweit einheitlich – angewendet werden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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O-Ton: Bei Elektrorädern ist Rechtssicherheit notwendig

Voll im Trend liegen elektrisch unterstütze Fahrräder, von denen es inzwischen ca. 600.000 Stück gibt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Gesetzgeber Rechtssicherheit für die Nutzung dieser Räder schaffen.
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV:

O-Ton: Ja, da erhebt sich schon die Frage, ob die mit einem Mofas gleichzustellen sind, ob die noch die Fahrradwege benützen dürfen, ob es da eine Helmpflicht geben sollte, ob man sich haftpflichtversichern sollte, wenn man auf einem Elektrofahrrad fährt. Denn die können ja deutlich schneller fahren als normale Fahrradfahrer. Es sei denn, man sitzt auf einem Rennrad und fährt sehr sportlich. Aber dann wäre ja auch Helmpflicht. Denn bei sportlichen Rennradfahrern hat die Rechtssprechung die Helmpflicht festgelegt. – Länge 28 sec.

Während Elektrofahrräder im Verkehr durchaus als wünschenswert bezeichnet werden, ist die Situation bei den sogenannten Bierbikes eher umstritten. Weitere Infos unter www.verkehrsrecht.de.

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20Nov./11

O-Ton + Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein

 Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen und nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch einen Reisemangel darstellen. Damit bekam ein Urlauber Recht, der durch widersprüchliche Angaben seinen Flug verpasst und darum sein Geld zurück gefordert hatte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Risiko missverständlicher Formulierungen in den Reiseunterlagen trägt allein der Reiseveranstalter und stellt also einen Mangel dar, wenn die nicht ordnungsgemäß sind. Wenn man beispielsweise unterschiedliche Zeiten hat, so etwas kann ja vorkommen. Es ist – nach Ansicht dieses Landgerichts – nicht zumutbar für den Verbraucher, hier alles zu vergleichen. Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 36 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein

Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen. Eine wichtige Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zum Schutz der Reisenden getroffen. Demnach können solche missverständliche Formulierungen in Reiseunterlagen einen Reisemangel darstellen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Es sollte eine schöne Woche auf Madeira werden, dachte sich der Mann und ging frohen Mutes ins Reisebüro. Genauso gut gelaunt verließ er es wieder – mit einer Buchung. Doch in den Reiseunterlagen steckte der berühmte Detailteufel:

O-Ton: Weil die Angaben zu dem Abreisezeitpunkt in den Reiseunterlagen unterschiedlich angegeben waren und er hat sie falsch interpretiert. – Länge 8 sec.

… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft . Denn: Es sollte einen Bus zum Flughafen geben – doch: Wann der Bus genau abfährt, das eben war sehr missverständlich formuliert. Der Abflug war in aller Herrgottsfrühe geplant.

O-Ton: SFX

Inklusive aller Zeiten für die Fahrt und das Einchecken ging der Trip daher schon einen Tag eher los, nur das war in den Unterlagen nicht so eindeutig vermerkt. Also fehlte unser Urlauber bei der Abfahrt.

O-Ton: Als der Busfahrer da so stand und der Reisende kam nicht, hat der Busfahrer den Reisenden noch angerufen und gesagt: Wo steckst denn Du? Da hat der gesagt: Hör mal, ich geh gerade ins Bett und ich habe meine Sachen nicht gepackt. – Länge 10 sec.

Der Bus fuhr also ohne unseren Urlauber, auch der Flieger hob ohne ihn ab. Allerdings wollte der Mann sein Geld zurück – Begründung: Wenn die Abreise nicht eindeutig angegeben sei, gehe das schließlich nicht auf sein Konto.

O-Ton: SFX

Das Amtsgericht meinte dann aber in erster Instanz „selber Schuld“. Und wies die Klage auf Rückzahlung des Reisepreises zurück. Er klagte weiter – und bekam vor dem Landgericht Recht. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 15 sec.

Und darum konnte der Mann den gezahlten Reisepreis ohne Abzug von Stornogebühren zurückverlangen. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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