Tag Archives: DAV

05Aug./11

O-Ton + Magazin: Genickbruch nach Trampolinsprung

 Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.

Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Genickbruch nach Trampolinsprung

Anmoderation: Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Es sollte ein harmloser Familiennachmittag werden – gemeinsam zogen alle in eine Indoor-Spielhalle. Dort gab es eine große Trampolinsprunganlage – die zog den Vater magisch an, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Er selbst hat ein Trampolin ausprobiert und nach einigen Aufwärmsprüngen wollte er einen Salto probieren. Dabei landete er nicht wieder auf den Beinen, sondern auf dem Rücken und mit dem Kopf auf der Schaumstoffabgrenzung am Rand des Sprungnetzes und brach sich dabei das Genick und war querschnittsgelähmt. – Länge 16 sec.

In der Spielhalle gab es Warnhinweise: Bei Saltosprüngen müsse man eine bestimmte Körperhaltung einnehmen. Allerdings als es dann um den Schadensersatz ging, waren die Hinweise nicht mehr so eindeutig:

O-Ton: Da die Richter noch nicht selbst kundig waren, haben sie sich die Trampolinanlage vor Ort selbst angeschaut – und sich sogar selbst auf dem Trampolin versucht. Und sie haben dabei festgestellt, dass das alles nicht besonders einfach ist. – Länge 10 sec.

Aber nicht nur das Springen, auch die juristische Beurteilung war kompliziert. Zunächst ging das Oberlandesgericht Köln davon aus, dass der Betreiber der Spielhalle und der Verunglückte zu gleichen Teilen schuld sind. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.

Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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05Aug./11

O-Ton: Windanlage muss hingenommen werden

 Immobilienbesitzer können sich unter bestimmten Umständen nicht dagegen wehren, wenn in ihrer Nähe eine Windenergieanlage aufgebaut wird. Eine Entfernung zum Mast von rund 500 bzw. 580 Metern sei ausreichend, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es geht ja hier um den sogenannten Discoeffekt, dass die Windräder Lichter reflektieren oder auch Geräusche abgeben. Aber bei 500 Metern – das sei ein guter Abstand, denn das ist ungefähr das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage. Die Richter hier – es war das Verwaltungsgericht Gießen – haben auch gesagt: Man könne ja den Blick leicht wenden, in dem man sich kurz ein bisschen zur Seite dreht – und dann würde man diese Windanlagen schon gar nicht mehr sehen. – Länge 25 sec.

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O-Ton

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03Juli/11

O-Ton: Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern

 Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

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02Juni/11

O-Ton-Pakete: Auftakt des DAT in Strasbourg

 Der 62. Deutsche Anwaltstag hat seine Beratungen in Strasbourg aufgenommen. Zum Auftakt stellte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Prof. Wolfgang Ewer, verschiedene Positionen des DAV vor. Dazu gehört die Gewaltenteilung, sie gehört zu den wesentlichen Fundamenten des demokratischen Verfassungsstaates und ist für die Kontrolle der Regierung durch das Parlament unerlässlich. Der DAV mahnt die Bundesregierung, in ihrem Handeln die Rechte des Gesetzgebers nicht zu verletzen. Prof. Ewer sagte dazu:

O-Ton-Paket1

Die Anti-Terrorgesetze gehören auf den Prüfstand. Derzeit wird um die Verlängerung dieser Gesetze diskutiert, die am 10. Januar 2012 auslaufen würden. Aufgrund der Eingriffe in die Bürger- und Freiheitsrechte fordert der DAV zunächst eine gründliche, ausgewogene und unabhängige Evaluation der entsprechenden Vorschriften, bevor über eine Verlängerung nachgedacht wird.

O-Ton-Paket2

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherheitsverwahrung muss der Gesetzgeber nach Ansicht des DAV mit Augenmaß ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegen. Dabei muss ein Abschied vom reinen Verwahrvollzug gegeben sein. Zudem steht der DAV dem sogenannten „Warnschußarrest“ nach wie vor ablehnend gegenüber, sagte Prof. Ewer.

O-Ton-Paket3:

Schließlich bekräftigt der DAV seine seit längerem bestehende Forderung nach einer Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung. Die Zeit der jahrelangen Nullrunden müsse nun der Vergangenheit angehören.

O-Ton-Paket4

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25Mai/11

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag in Strasbourg

 Der Anwaltstag 2011 in Strasbourg steht unter dem Motto „Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“. Mit diesem Motto beschäftigen sich neben den Schwerpunktveranstaltungen auch viele Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse. Den Festvortrag wird Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments, halten. Grußworte wird es sowohl von der deutschen Justizministerin als auch von dem französischen Justizminister geben.
Wir haben im Vorfeld dazu mit Prof. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, gesprochen.

O-Ton-Paket

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