07Juli/11

Magazin: Surfen im Urlaub

 Es gab einmal eine Zeit, da fuhr die Postkartenindustrie weltweit deutlich bessere Gewinne ein. Im Zeitalter von SMS und Mail hat sich die digitale Kommunikation auch im Urlaub durchgesetzt. Schneller ist es, mehr Fotos lassen sich übermitteln – und persönlicher ist es sowieso. Doch auch im Urlaub sind die Cybergangster nicht weit.

Beitrag:

Bei vielen Hotels gehört es heute zum Standard, einen Internetzugang anzubieten. Manchmal nur in der Rezeption an einem Rechner, oft aber auch per WLAN auf den Zimmern. Und damit es nicht allzu kompliziert ist, sind viele Zugänge oft nicht verschlüsselt. Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab:

O-Ton: Durch die Tatsache, dass dieses WLAN-Netz ungesichert ist, kommt dann so eine gewisse Würze auf. Denn die Daten werden hier komplett unverschlüsselt über die Luft übertragen und es ist hier mit einfachen Mitteln, teilweise auch Bordmitteln von den Betriebssystemen, möglich, diese Daten „abzuschnüffeln“ und quasi gegen die Person zu verwenden. – Länge 17 sec.

Sicher: Im Urlaubshotel wird kaum jemand Onlinebanking machen, aber schon das Einloggen bei Facebook und Twitter oder das Abrufen von Mails beinhaltet persönliche Daten wie Adresse, Benutzernamen oder Passwörter. Darum sollte man vielleicht nicht immer sofort jeden neuen Urlaubsflirt posten.

O-Ton: Da sollte ich dann drauf verzichten und immer drauf schauen, wie vertrauenswürdig ist das Netzwerk. Und im Zweifelsfall sollte man vielleicht noch ein, zwei Stunden damit warten, bis man wirklich wieder ein vertrauenswürdiges Netzwerk bekommt. – Länge 12 sec.

Allerdings: Es gibt auch eine andere, sichere Methode. Die sogenannten VPN-Verbindungen waren früher nur Firmen für ihre sensiblen Daten vorbehalten, mittlerweile ist das Angebot auch im privaten Bereich angekommen. Christian Funk:

O-Ton: Das heißt, hier wird eine direkte Verbindung zwischen meinem Rechner und dem Zielrechner hergestellt und diese Daten werden in jedem Fall verschlüsselt übertragen. Damit ist es in jedem Fall möglich, sicher zu surfen und Neuigkeiten loszuwerden. – Länge 10 sec.

Mehr Infos dazu gibt es im Netz, unter anderem auch bei Kaspersky.de.

Absage.

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03Juli/11

O-Ton: Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern

 Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg vieles zurückfordern. In dem Fall hatte eine Mutter ihrer Tochter erhebliche Geschenke gemacht und war danach verarmt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jeden, der etwas verschenkt, wenn er später verarmt, wieder Geschenke zurückzufordern. Hier ist durch den Tod der Mutter dieser Anspruch auf den Sozialversicherungsträger übergegangen. Hier liegt auch keine wirtschaftliche Härte vor, die einem solchen Anspruch vielleicht entgegen stehen würde. Denn ein Grundstück, was sie von der Mutter erhalten hatte, hat sie später für mehrere Hunderttausend Euro verkauft, weil man dort Sand abbauen konnte. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

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03Juli/11

O-Ton: Kontraststarkes Fernsehgerät nicht von der Steuer absetzbar

 Ein Fernsehgerät ist ein typischer Einrichtungsgegenstand und seine Anschaffung gehört zu den üblichen Kosten der Lebensführung. Die muss grundsätzlich jeder allein bezahlen – auch die Aufwendungen für ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät könne nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Kläger hatte ein Fernsehgerät gekauft – ein besonders kontraststarkes Fernsehgerät und wollte die Anschaffungskosten von 650 Euro von der Steuer absetzen. Zur Begründung führte er an, dass bei seiner Frau sowohl am rechten als auch linken Auge nur eine eingeschränkte Sehfähigkeit besteht, wofür ein kontraststarkes TV-Gerät notwendig ist. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden juristischen Beistand für Streitigkeiten mit dem Finanzamt gibt es unter anwaltauskunft.de.

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03Juli/11

O-Ton + Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen

 Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht, so das Oberlandesgericht Brandenburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de über den Fall:

O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.

Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen

Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag.

Zunächst einmal der generelle Tipp:

O-Ton: Wichtig ist, dass man alle Vorerkrankungen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages angibt. – Länge 4 sec.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de kennt verschiedene Fälle. In dem Moment, in dem man unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert man seine Leistungen.

O-Ton: SFX

Hier ist ein ganz aktueller Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg.

O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.

Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Zitat aus dem Urteil: „Die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sei für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant.“

Man sollte vor Vertragsabschluss genau prüfen und möglichst auch mit seinem Hausarzt sprechen, ob das eine oder andere Leiden vielleicht in Vergessenheit geraten ist. Und Anwalt Swen Walentowski rät, man muss nicht jede Erkältung erwähnen, aber:

O-Ton: Den Schnupfen nicht unbedingt, es sei denn, er ist chronisch! Oder auch bei einer chronischen Bronchitis ist es doch geraten, das anzugeben. Also, Erkrankungen, die nicht von Dauer und besonders akut oder schwer sind, die müssen nicht angegeben werden. Gastritis, Morbus Chron, Bronchitis oder auch Heuschnupfen sollte man immer angeben, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de – dort findet man Anwälte in der Nähe zu den verschiedenen Rechtsgebieten.

Absage.

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30Juni/11

Bundesrat: Standfläche und Sitzplätze sollen CO2-Label bestimmen

 Berlin – Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates zum geplanten CO2-Label hat die Länderkammer weit reichende Veränderungen vorgeschlagen. Nach bisherigen Entwürfen sollte die Fahrzeugmasse ausschlaggebend bei der Einstufung der Fahrzeuge sein. Nach Informationen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche soll diese Regelung bereits in drei Jahren von Kriterien wie der Standfläche oder den Sitzplätzen abgelöst werden. Stuft man die Autos aufgrund ihrer Masse ein, könne es „zu verzerrten Darstellungen kommen, die Verwirrungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorrufen können“, schreibt der federführende Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit den Ausschüssen für Verbraucherschutz, Umwelt und Verkehr dem Blatt zufolge.

Wenn die Masse des Fahrzeugs ausschlaggebend für die Einstufung auf der CO2-Skala ist, könnte ein relativ schweres Fahrzeug mit einem Verbrauch von sechs bis sieben Litern auf 100 Kilometer unter Umständen besser abschneiden als ein leichteres Auto mit vier bis fünf Litern Verbrauch. Umweltverbände waren gegen diese Pläne Sturm gelaufen.

Autos mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer sollen außerdem bestenfalls mit einem „C“ auf der Skala abschneiden. Das empfehlen die vier entscheidenden Ausschüsse des Bundesrats, der am Freitag kommender Woche das Thema beraten will. Zudem soll eine Aufstockung der Skala um die Klassen A++ oder A+++ nun nicht bereits dann erfolgen, wenn ein Prozent der Fahrzeuge in Deutschland diese Klasse erreichen würde, sondern erst beim Überschreiten einer Fünf-Prozent-Hürde. Nach den aktuellen Zahlen der Neuzulassungen von Pkw in Deutschland wäre die Ein-Prozent-Grenze schon bei 29.000 Autos erreicht.

Bei den geplanten CO2-Labels, der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), soll ähnlich wie bei Kühlschränken künftig auch die Effizienz von Autos ausgewiesen werden.