Wenn eine Ware nach dem Kauf dem Kunden nicht mehr gefällt, dann kann er sie nicht einfach umtauschen. Ein solches Recht gibt es grundsätzlich nicht, dies gilt auch bei Dessous. In dem Fall hatte eine Frau Unterwäsche für knapp 350 Euro gekauft. Zwei Tage später wollte ihr Mann in dem Laden das Geld zurück. Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Man kann natürlich mit einem Geschäft vereinbaren, dass man Dinge zurück geben kann. Aber wenn man das nicht nachweisen kann – beispielsweise schriftlich auf einem Kassenbon vermerkt hat – dann hat man nicht nur schlecht sitzende Dessous, sondern auch schlechte Karten. Außerdem haben die Richter noch darauf hingewiesen, es sei nicht so ganz einfach, Unterwäsche zurück zu geben. Eigentlich: Wenn man sie einmal anhatte, kann man sie auch nicht wieder weiter verkaufen. – Länge 24 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
O-Ton zum Download
Magazin: Wenn die Dessous nicht gefallen
Wenn eine Ware nach dem Kauf dem Kunden nicht mehr gefällt, dann kann er sie nicht einfach umtauschen. Ein solches Recht gibt es grundsätzlich nicht. Es sei denn, beim Kauf ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart werden. Und wie ist das bei Dessous? Liegen hier die Rechte anders? Hier ist der ganze Fall!
Beitrag:
Jetzt wird es pikant: Eine Frau kaufte sich einen Slip und eine Corsage sowie einen Bikini für insgesamt knapp 350 Euro. Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Zwei Tage später brachte ihr Ehemann die Sachen wieder ins Geschäft zurück und wollte sie umtauschen bzw. das Geld zurück haben. Die Geschäftsinhaberin weigerte sich.– Länge 8 sec.
Die Kundin war empört! Slip und Corsage sollten zu einem Brautkleid passen und müssten daher farblich abgestimmt sein. Das aber konnte sie doch nur daheim probieren. Deshalb war doch die Möglichkeit eingeräumt worden, dass sie alles zurück bringen könnte.
O-Ton: SFX
Die Ladenbesitzerin blieb bei ihrer Version – und so landete die heißen Dessous auf dem kahlen Richtertisch.
O-Ton: SFX
Und die Klage der Kundin hatte keinen Erfolg. Swen Walentowski:
O-Ton: Man kann natürlich mit einem Geschäft vereinbaren, dass man Dinge zurück geben kann. Aber wenn man das nicht nachweisen kann – beispielsweise schriftlich auf einem Kassenbon vermerkt hat – dann hat man nicht nur schlecht sitzende Dessous, sondern auch schlechte Karten. Außerdem haben die Richter noch darauf hingewiesen, es sei nicht so ganz einfach, Unterwäsche zurück zu geben. Eigentlich: Wenn man sie einmal anhatte, kann man sie auch nicht wieder weiter verkaufen. – Länge 24 sec.
In dem Fall war dieser Einwand unerheblich – denn ein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen der Ware gibt es eben grundsätzlich nicht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage.
Magazin zum Download
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Wer keine Reklame von einer Firma erhalten will, muss dies nur dem werbenden Unternehmen direkt mitteilen. Ein Aufkleber „Werbung – nein danke“ am Briefkasten muss nicht sein. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Begründung der Richter:
Zahlreiche Arbeitnehmer fahren aus beruflichen Gründen mehrfach pro Tag die Strecke zu und von ihrem Arbeitsplatz. Aber: Für das Finanzamt bleibt es bei einer Hin- und einer Rückfahrt. Auch wenn darin eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern zu sehen ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Hessische Finanzgericht.
Auch Verletzungen am Arbeitsplatz durch Amokfahrer können ein Arbeitsunfall sein. In dem Fall war eifersüchtiger Ex-Mann mit dem Auto in den Blumenstand seiner Frau gerast. Die Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen. Begründung: Das war ein rein privater Konflikt. Das Sozialgericht Berlin sah den Fall anders.
Anmoderation: Aus den kleinen Hacker-Kids, die nur so zum Spaß Virenprogrammen für den Computer geschrieben haben, ist mittlerweile eine profitable Industrie geworden. Und auch die Schädlinge sind erwachsen: Trojaner spionieren persönliche Daten aus und legen ganze Netzwerke lahm. Damit lässt sich viel Geld verdienen.