O-Ton: Gericht erlaubt freistehende PV-Anlage im Garten trotz Denkmalschutz

Eine freistehende Photovoltaikanlage im Garten eines denkmalgeschützten Reetdachhauses ist zulässig. Es beeinträchtigt keine öffentlichen Belange. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig und hob die von der Bauaufsichtsbehörde angeordnete Beseitigung der Anlage auf.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.

O-Ton: Denkmalschutz bricht nicht Energiewende. Die Richter haben gesagt, wir wollen ja schon die Energiewende haben. Natürlich müssen PV-Anlagen eigentlich aufs Dach, aber da ging’s um ein reetgedecktes Haus. Da durften die auch im Außenbereich auf zweieinhalb Meter Höhe zwei Panelen installieren und dafür ein Gerüst bauen. Da konnte die Gemeinde nicht sagen: „Baut das wieder ab“, sondern das ist gewünscht!. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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