Kollegengespräch: Heimunterricht aus religiösen Gründen – Eltern scheitern vor Gericht

In Deutschland besteht Schulpflicht. Eltern, die ihre Kinder zuhause mit fachlicher und pädagogischer Unterstützung eines Vereins selbst unterrichten, erfüllen diese Schulpflicht nicht, so das Verwaltungsgericht Münster.

Die Eltern unterrichteten ihre Kinder aus „religiösen Gründen“ zuhause, nach ihren Angaben griffen sie dabei auf die Unterstützung eines Vereins zurück, der sich als „freies christliches Heimschulwerk“ bezeichnete. Die Schulaufsichtsbehörde forderte die Eltern auf, ihre Kinder an einer an Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Dagegen klagten die Eltern.

Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Warum ist das so?

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