Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

31März/11

O-Ton + Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

 Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Veranstalter eines Bundesligaspiels muss nicht zahlen

Der Veranstalter eines Fußballbundesligaspiels muss keinen Schadensersatz an einen Mann zahlen, der im Stadion angeblich von einem Feuerwerkskörper verletzt wurde. Er sei seiner Sicherungspflicht „gerade noch“ nachgekommen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Spiel selbst war schon lange abgepfiffen, die juristische Auseinandersetzung aber ging mehrfach in die Verlängerung. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Er hat gesagt, ich habe dadurch ein Trauma erlitten. Kopfschmerzen, Schwindelanfälle und Schlafstörungen sowie Hörschäden. Und er wollte jetzt Schadensersatz vom Veranstalter des Bundesligaspiels. – Länge 17 sec.

Verständlich, dass sich da der Jubel beim Veranstalter in Grenzen hielt:

O-Ton: SFX

Der Fall ging über die volle Spielzeit, erst das Oberlandesgericht sorgte für den endgültigen Schlusspfiff. Allerdings: Der Geschädigte bekam für seine Wünsche nach Schadensersatz die rote Karte gezeigt.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: In dem Moment sei der Veranstalter nicht verantwortlich, wenn er alles für ihn Zumutbare durchgeführt hat. Alle Stadionbesucher wurden beim Betreten des Stadions nach Feuerwerkskörpern durchsucht. Die Gäste des Gästeblocks wurden noch ein zweites Mal persönlich durchsucht, ob sie Feuerwerkskörper oder andere gefährliche Gegenstände bei sich haben und somit hat der Veranstalter alles ihm Zumutbare getan. – Länge 18 sec

Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein „Risikospiel“, da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war. Dennoch sei alles beim Veranstalter nach den üblichen Sicherheitsstandards gelaufen, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Natürlich kann er Metalldetektoren und Scanner einsetzen, aber das ist nicht nationaler oder internationaler Standard und somit reicht das aus. – Länge 5 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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O-Ton und Magazin

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31März/11

O-Ton + Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

 Beim Verkauf von Sachen im Internet mit bestimmten Fristen ist das Einstelldatum des Angebots entscheidend. So entschied das Amtsgericht München. In dem Fall hatte ein Auto-Verkäufer noch 1.000 Euro drauf gelegt, wenn der Deal innerhalb von drei Tagen über die Bühne geht. Der Käufer nahm den Wagen zum vereinbarten Preis – und wollte die Prämie für die schnelle Einigung auch noch. Seine Begründung: Die Frist beginnt, wenn er das Angebot gesehen hat. Doch damit scheiterte er vor Gericht.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

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Magazin: Einstellungsdatum im Internet entscheidend

Wenn zwei sich über bestimmte Fristen für den Verkauf im Internet streiten, dann ist das jeweilige Angebot des Verkäufers entscheidend. Die Frist beginnt, wenn er seine Offerte ins Netz gestellt hat. Klingt kompliziert? Das Amtsgericht München hat das ganz klar entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es gibt ganz klare Regeln für Verkäufe im Netz. Die betreffen unter anderem auch die Fristen, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zunächst beginnt eine Frist zu laufen, wenn ich ein Angebot bei Ebay oder – wenn ich mein Auto verkaufen will bei Mobile.de – dann fängt die Frist an, sobald ich mein Angebot öffentlich mache. – Länge 10 sec.

Zwar tickt auf den Servern keine Kuckucksuhr:

O-Ton: SFX

Aber die Zeit spielte in diesem Fall die entscheidende Rolle. Denn es ging um nicht weniger als um 1.000 Euro:

O-Ton: Jemand hatte sich ein Auto gekauft und hat gemerkt: Jetzt habe ich 39.000 Euro ausgegeben, ich mag das Auto gar nicht mehr, er wollte es schnellstmöglich wieder verkaufen. – Länge 10 sec

O-Ton: SFX

O-Ton: Er hat dafür eine Prämie ausgelobt, wenn das Fahrzeug innerhalb von drei Tagen verkauft wird. – Länge 5 sec.

Er fand auch einen Käufer, die beiden wurden sich handelseinig – bis auf 1.000 Euro „Spurtprämie“. Die wollte der Käufer auch haben:

O-Ton: Wann Du das eingestellt hast, interessiert mich nicht. Ich habe erst gestern von dem Angebot erfahren. Deshalb habe ich innerhalb von drei Tagen das Angebot abgegeben und das Auto gekauft. Und somit hätte er einen Anspruch auf die 1.000 Euro. – Länge 12 sec.

…argumentierte der Käufer. Doch vor Gericht zog er damit den Kürzeren. Swen Walentowski.:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, die einzige Frist, die nachvollziehbar ist, ist die Frist, wenn ich ein Auto oder ein Angebot im Internet einstelle. Dann fängt die Frist an zu laufen. Wann jemand wahrnimmt, dass da ein Auto, eine Schrankwand oder sonst was zu kaufen ist, das kann ich ja nicht nachvollziehen. Da könnte sich ja jeder auf diese Frist berufen. Deshalb sei für einen – Zitat – „durchschnittlichen Beteiligten“ klar, dass die Frist nur mit dem Einstellungsdatum beginnen kann. – Länge 29 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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O-Ton und Magazin

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28März/11

O-Ton-Paket aus der SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”

Kurz vor der Islam-Konferenz hat der frühere Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin seine Forderung nach finanziellen Sanktionen für integrationsunwillige Migranten erneuert. SPD-Innenexperte Sebastian Edathy hielt Sarrazin entgegen, er habe ein „pessimistisches Weltbild“.

O-Ton-Paket Sarrazin (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

O-Ton-Paket Edathy (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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25März/11

Magazin: Sichere Passwörter

 Eigentlich ist es am Computer wie im richtigen Leben. Der große Unterschied ist aber: Im Netz vertrauen wir intime Dinge Menschen an, die wir sonst nicht einmal nach dem Weg fragen würden. Oder: Beim Verlassen der Wohnung wird selbstverständlich abgeschlossen. Im Netz bewegen wir uns so häufig ungeschützt und lassen kleine Vorsichtsregeln außer Acht.

Beitrag:

Immer wieder liest man davon, dass Passwörter geknackt werden. Kein Wunder, denn die beliebtesten Zugangscodes lauten 1,2,3,4 oder I love you. Da muss man kein großer Hacker sein, um die zu knacken. Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab rät daher immer zu komplizierten Passwörtern, die nicht aus dem Wörterbuch entnommen sind:

O-Ton:

Genau, das ist für viele das Problem. Ich muss mir so unterschiedliche Passwörter merken – fürs Online-Shopping, für Geldgeschäfte, fürs E-Mail-Konto, für soziale Netzwerke. Wie komme ich da raus – und habe überall ein sicheres Passwort?

O-Ton:

In der Praxis könnte das so aussehen: Die Anfangsbuchstaben des Satzes „Ich höre gern Radio“ sind IHGR – die müssen dann nur noch ergänzt werden, beispielsweise mit „MB“ für meine Bank und einigen Sonderzeichen. Und: Je länger das Passwort – desto besser.

Mehr Informationen zum Thema unter Kaspersky.de.

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Magazin

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24März/11

O-Ton + Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Nach dem gewaltsamen Tod des kleinen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.
Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe, über die Zahl von nicht erkannten Misshandlungen:

O-Ton: Wir schätzen, dass es 32 bis 40 Fälle im Jahr in Deutschland gibt. Das wären zwischen fünf und zehn Prozent von über 400 Fällen von plötzlichem Kindstod – dass das unnatürliche Ursachen hat, etwa Ersticken oder Schütteln – und dass das eben durch reinen Augenschein des Arztes nicht feststellbar ist. – Länge 16 sec.

Eine Pflicht zur Obduktion würde dagegen nach Ansicht der Kinderhilfe helfen, solche Fälle aufzuklären.

Magazin: Obduktionspflicht bei toten Kindern

Für Eltern ist es das Schlimmste, wenn ihr Kind morgens tot im Bett liegt. Aber: Es gibt immer wieder ungeklärte Fälle. Nach dem gewaltsamen Tod des zweijährigen Kevin in Bremen hat die Hansestadt als erstes Bundesland nun ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach werden alle Kinder, die unter ungeklärten oder für den Arzt nicht sofort erkennbaren Umständen gestorben sind, obduziert. Weitere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen, hofft die Deutsche Kinderhilfe.

Beitrag:

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Rolf Stöckel, Vorstandssprecher der Deutschen Kinderhilfe:

O-Ton: Wir haben im Jahr etwa 400 Todesfälle bei Kindern unter 15 Jahren, die mit plötzlichem Kindstod oder nicht erklärbarer Todesursache begründet sind. Und insofern halten wir es für sinnvoll, dort noch einmal nachzuhaken. – Länge 15 sec.

In Deutschland gibt es keine weiteren detaillierten Erhebungen – im Gegensatz zu Schweden, Österreich oder Großbritannien. Etwa zehn Prozent, so die Schätzungen, der Todesfälle sind unnatürlich und werden manchmal auch von den Medizinern nicht sogleich per Augenschein erkannt:

O-Ton: Weil in Deutschland jeder Arzt, der gerade die Uni verlässt, den Totenschein ausfüllen kann und damit die Todesursache ja festlegt. – Länge 8 sec.

Nach Bremen läuft die Debatte über eine Obduktionspflicht derzeit auch in Thüringen – denn die entsprechenden Gesetze sind Ländersache. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kennt die Debatte und die damit verbundenen Vorschläge bereits seit längerem:

O-Ton: Der eine geht eher in einen medizinischen Bereich, dass nämlich nicht mehr jeder Hausarzt befugt sein soll, einen Leichenschein auszustellen. Sondern die Vorstellung ist, dass es dafür einer besonderen Ausbildung bedarf und dass eben nur spezialisierte Ärzte das machen können sollen. – Länge 17 sec.

Die Ministerrunden diskutieren noch weitere Aspekte, auch das Thema Geld spielt eine Rolle. Für die Kinderhilfe steht fest: Eine Pflicht zur Obduktion würde helfen, Fälle aufzuklären, in denen Kinder möglicherweise zu Tode geschüttelt oder erstickt worden seien. Rolf Stöckel ist daher überzeugt:

O-Ton: Dass eine solche Obduktionspflicht wesentlich dazu beitragen wird, dass es vielleicht weniger Fälle gibt von Kindstötungen, weil Eltern wissen: Das kommt hinterher raus. – Länge 9 sec.

Absage.

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