Berlin – Bewerbungen ohne Angaben zu Alter, Foto und Geschlecht können nach Darstellung der Antidiskriminierungsbeauftragen des Bundes die Jobsuche erleichtern. „Der große Vorteil ist, dass sie allen Menschen die gleiche Chance geben, eine erste Hürde zu erreichen“, sagte Christine Lüders am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Mit anonymisierten Schreiben hätten ältere Arbeitnehmer, Migranten oder Frauen mit Kindern die gleichen Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und könnten dabei ihre Qualifikation in den Mittelpunkt stellen. Länder wie die USA, Belgien oder Schweden hätten gute Erfahrungen mit solchen anonymisierten Bewerbungen gemacht, betonte Lüders.
Dem widersprach Musikmanager Thomas Stein in der Sat.1-Sendung energisch. Ein „dürres Blatt Papier“ reiche nicht aus, um sich ein Bild vom Bewerber zu machen. Das Aussehen spiele dabei keine Rolle: „Ich habe mit 2.000 Mitarbeitern gearbeitet, da waren keine Schönheitsköniginnen dabei. Sondern es waren Mitarbeiter, die ich für einen bestimmten Job gebraucht habe“, unterstrich Stein. Irgendwann finde ohnehin „die Stunde der Wahrheit“ statt, das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber.
Eine anonymisierte Bewerbung ist vergleichbar mit dem Auswahlprinzip in der Sat.1- Musiktalentshow „The Voice of Germany“. Dabei stellen sich die Kandidaten zunächst allein durch ihre Stimme vor, die Jury sitzt mit dem Rücken zu den Künstler. Alter, Aussehen und die Herkunft bleiben anfangs unerkannt.
Eine Umfrage unter 26.800 EU-Bürgern ergab, dass die Hälfte der Befragten nicht glauben, dass ihr Talent über eine erfolgreiche Bewerbung entscheidet, sondern das Aussehen, ein Behinderung, das Alter, die Hautfarbe und die Herkunft.
Zitat aus der Sendung:
„The Boss Hoss“ auf die Frage, ob auch Florian Silbereisen eine Chance hätte, in der Country-Band mitzuspielen: „Theoretisch geht das auch. Er muss zu uns passen. Deswegen in der zweiten Instanz: Man lernt sich kennen, man guckt, ob man klarkommt – und dann geht es bei uns drum, was er kann.“
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Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein: