Hannover – Autos werden sich nach Ansicht von Continental in den nächsten Jahren grundlegend ändern. „Künftig wird es eine Art First-Class-„Wohlfühlraum“ auf vier Rädern sein – ausgerüstet mit Sensoren, Kameras und Telekommunikation“, sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart im Interview mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Er fügte hinzu: „Sie helfen beim Fahren, Parken, Lenken, Bremsen, Kommunizieren, Orientieren, Informieren, bei Langeweile durch Unterhaltung und sogar beim Wachbleiben.“ Kameras werden beispielsweise innerhalb von zehn Jahren zur Standardausrüstung gehören: „Die gesamte Technologie zur Umfeld-Erkennung ist schon verfügbar. Sie muss jetzt in größeren Volumen in die Märkte eingeführt werden. Nur dann können wir unsere Vision vom unfallfreien Fahren wirklich umsetzen.“ Damit wären Auffahrunfälle in großem Maße vermeidbar.
Zugleich werde sich auch die Kommunikation rasant verändern: „Insbesondere wenn Sie die Jugend fürs Automobil begeistern wollen, müssen Sie alles im Auto bereitstellen, was ohnehin im sozialen Umfeld verfügbar ist.“ Dies werde die Herausforderung für alle Hersteller, entsprechende Internetdienste preiswert anzubieten, unterstrich Degenhardt: „Da Fahrer, die jünger als 30 Jahre alt sind, selten Luxuswagen fahren, muss die Technologie skalierbar entwickelt werden, um zeitnah auch in Kompakt- und Mittelklasse verfügbar zu sein.“ Der Trend sei dabei eindeutig: „Was früher in Leistung und Tuning investiert wurde, fließt heute schon verstärkt in die Kommunikation und Funktionalität. Das Motto ist hier: Mehr Vernetzung und weniger PS, auch wegen eines gestiegenen Umweltbewusstseins“, machte Degenhardt deutlich.
Continental ist einer der weltweit führenden Zulieferer in der Automobilindustrie. Der Konzern unterteilt sich organisatorisch in fünf Divisionen. Das größte Wachstum wird 2011 in der Division Powertrain mit hoch innovativen Antriebstechnologien wie auch im Bereich Chassis & Safety erwartet, hier vor allem im Bereich Sicherheit der Fahrzeuge.
München – Aufgrund hoher Nachfrage kämpft der Münchner Autobauer BMW weiter mit langen Lieferzeiten für die Modelle seiner X-Reihe. „Die Wartezeit in Deutschland ist gegenwärtig ziemlich lang. Auf einen X3 müssen Sie derzeit sechs bis acht Monate warten und auf einen X5 nur ein bisschen weniger“, sagte BMW-Marketing-Vorstand Ian Robertson im Gespräch mit der Fachzeitschrift Automotive News Europe. Darum wird die Kapazität am Produktionsstandort Spartanburg (US-Bundesstaat South Carolina) noch dieses Jahr auf 270.000 Einheiten hochgefahren. In Zukunft soll eine Produktionssteigerung dank einer flexiblen Herstellungsstruktur noch schneller möglich sein. Seine Führung im U.S. amerikanischen Premium-Segment – vor Lexus, Mercedes und Cadillac – will BMW nicht mehr abgeben: „Wir führen das Segment erstmals seit zwölf Jahren an und wir werden diese Position verteidigen.“
Ab Freitag ist die IFA fürs Publikum geöffnet – bis zum Mittwoch wird unterm Funkturm die schöne neue Technikwelt präsentiert. Internetfähige 3D-Fernsehgeräte werden dabei einer der Renner sein. Neben der Freude über brillante Farben und hochaufgelöste Bilder raten Sicherheitsexperten aber auch zur Vorsicht. Je mehr der Fernseher Aufgaben des Computers übernimmt, umso interessanter wird er für Cyberkriminelle und Onlinegangster. Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, sagte dazu:
Köln/Berlin (DAV). Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle. Der Mann muss sich aber ein Mitverschulden von 30 Prozent zurechnen lassen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Februar 2009 (AZ: 20 U 175/06) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
BrandenburgKoblenz/Berlin (DAV). Die Witwe eines Forstwirts, der von einem herabgestürzten Baum schwer am Kopf getroffen wurde und einige Tage später verstarb, kann vom beklagten Land keinen Ersatz der Beerdigungskosten verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 6. Juli 2011