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20Nov./11

O-Ton: Lauter Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen

 Wenn ein Mieter so laut ist, dass andere Mitbewohner des Hauses deshalb ihre Miete kürzen, dann muss er diesen Ausfall ersetzen. So hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Der Mieter belästigte seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm. Er hat die Türen geknallt, er hat laut geschrien, er hat randaliert, er hat auch extrem laute Musik gehört – selbst während der Ruhezeiten. Die Nachbarn kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent und die Vermieterin kündigte dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen, als die Mietminderung. Zu Recht hat das Gericht gesagt, der Vermieterin ist ein Schaden entstanden, weil die anderen Mieter nämlich zu Recht die Miete gekürzt haben. Und der Grund für die Kürzung war dieser Mieter und deshalb muss er den Schaden auch ersetzen. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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20Nov./11

O-Ton: Nächtlicher Hallenbadbesuch mit Folgen

 Ein Haustechniker, der seine Freunde zu einem nächtlichen Besuch im Hallenbad einlässt, muss bei Verletzungen der Besucher keinen Schadensersatz leisten. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. In dem Fall hatte sich einer der Besucher beim Kopfsprung ins Nichtschwimmerbecken erheblich verletzt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Er kann nicht haftbar gemacht werden, hier geht es um die eigenen nächtlichen Badefreuden. Also um ein Verhalten, dass man sich bewusst einem gewissen Risiko aussetzt. Das hat man gewusst. Man darf eigentlich nicht im Dunkeln in ein unbekanntes Gewässer oder auch in ein Schwimmbad springen, wenn man nicht weiß, dass es tief genug ist. Das weiß jeder, auch im alkoholisierten Zustand. Und deshalb muss er hier nicht haften. Es gibt eben kein allgemeines Gebot, andere vor der Selbstgefährdung zu bewahren. – Länge 24 sec.

Mehr Informationen bei www.anwaltauskunft.de

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20Nov./11

O-Ton + Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein

 Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen und nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth auch einen Reisemangel darstellen. Damit bekam ein Urlauber Recht, der durch widersprüchliche Angaben seinen Flug verpasst und darum sein Geld zurück gefordert hatte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Risiko missverständlicher Formulierungen in den Reiseunterlagen trägt allein der Reiseveranstalter und stellt also einen Mangel dar, wenn die nicht ordnungsgemäß sind. Wenn man beispielsweise unterschiedliche Zeiten hat, so etwas kann ja vorkommen. Es ist – nach Ansicht dieses Landgerichts – nicht zumutbar für den Verbraucher, hier alles zu vergleichen. Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 36 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

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Magazin: Missverständliche Angaben können Reisemangel sein

Missverständliche Formulierungen können Reisende ganz schön durcheinander bringen. Eine wichtige Entscheidung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth zum Schutz der Reisenden getroffen. Demnach können solche missverständliche Formulierungen in Reiseunterlagen einen Reisemangel darstellen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Es sollte eine schöne Woche auf Madeira werden, dachte sich der Mann und ging frohen Mutes ins Reisebüro. Genauso gut gelaunt verließ er es wieder – mit einer Buchung. Doch in den Reiseunterlagen steckte der berühmte Detailteufel:

O-Ton: Weil die Angaben zu dem Abreisezeitpunkt in den Reiseunterlagen unterschiedlich angegeben waren und er hat sie falsch interpretiert. – Länge 8 sec.

… sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft . Denn: Es sollte einen Bus zum Flughafen geben – doch: Wann der Bus genau abfährt, das eben war sehr missverständlich formuliert. Der Abflug war in aller Herrgottsfrühe geplant.

O-Ton: SFX

Inklusive aller Zeiten für die Fahrt und das Einchecken ging der Trip daher schon einen Tag eher los, nur das war in den Unterlagen nicht so eindeutig vermerkt. Also fehlte unser Urlauber bei der Abfahrt.

O-Ton: Als der Busfahrer da so stand und der Reisende kam nicht, hat der Busfahrer den Reisenden noch angerufen und gesagt: Wo steckst denn Du? Da hat der gesagt: Hör mal, ich geh gerade ins Bett und ich habe meine Sachen nicht gepackt. – Länge 10 sec.

Der Bus fuhr also ohne unseren Urlauber, auch der Flieger hob ohne ihn ab. Allerdings wollte der Mann sein Geld zurück – Begründung: Wenn die Abreise nicht eindeutig angegeben sei, gehe das schließlich nicht auf sein Konto.

O-Ton: SFX

Das Amtsgericht meinte dann aber in erster Instanz „selber Schuld“. Und wies die Klage auf Rückzahlung des Reisepreises zurück. Er klagte weiter – und bekam vor dem Landgericht Recht. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Er ist einem Missverständnis aufgesessen, das Missverständnis hat der Reiseunternehmer zu verantworten. Er hätte klar reinschreiben müssen: Nicht 3.3., 20.30 Uhr, sondern 2.3., 20.30 Uhr, damit Du am 3.3. um 4 Uhr morgens noch Deinen Flieger kriegst. – Länge 15 sec.

Und darum konnte der Mann den gezahlten Reisepreis ohne Abzug von Stornogebühren zurückverlangen. Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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13Nov./11

TV-Expertin Kallwass: Schon Grundschulkinder leiden an Burn out

 Berlin – TV-Expertin Angelika Kallwass sieht das Burn out-Syndrom in Deutschland selbst bei Jugendlichen weiter auf dem Vormarsch. „Selbst Kinder im Grundschulalter leiden inzwischen an Burn out-Syndromen, die ja weit gefächert sind“, sagte die Psychotherapeutin in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am kommenden Montag um 23.30 Uhr). Das stimme „etwas fassungslos“. Zudem seien nach ihren Worten auch viele ältere Schüler, Studenten und junge Erwachsene betroffen. „Die Diagnose Burn out ist inzwischen auch in den Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen“. Damit sei das Syndrom als Krankheit anerkannt und werde auch zunehmend gestellt, betonte Kallwass. Allerdings antwortete sie auf die Frage, ob jeder Burn out bekommen könne, mit einem deutlichen „Nein“.

„Burn out bedeutet keine Kraft mehr zu haben, es nicht aus dem Bett heraus zu schaffen und auch nicht die Kraft zum Anziehen und Zähne putzen zu haben“, sagte der frühere Bankmanager und Burn out-Opfer Erhard Huber in der Sendung. Er sei in der Phase der Erkrankung ein „lebender Toter oder ein toter Lebendiger“ und warnte nachdrücklich vor einer Verharmlosung der Krankheit. er habe in dieser Phase an Alzheimer gelitten und „nicht mehr gewusst, dass ein Computer ein Computer ist.“

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12Nov./11

Opel-Betriebsrat will um deutsche Jobs kämpfen

 Rüsselsheim/Detroit – Bei General Motors gibt es Pläne, Opel-Modelle für den europäischen Markt künftig auch Südkorea und Mexiko zu fertigen. Dagegen kündigt der Betriebsrat Widerstand an: „Ab 2015 könnten rund 300.000 Opel- und Vauxhall-Fahrzeuge jährlich aus Standorten außerhalb Europas nach Europa verschifft und hier verkauft werden. Das werden wir aber niemals akzeptieren“, sagte Gesamtbetriebsratschef Klaus Franz der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Er fügte hinzu: „Die Fertigung muss dort stattfinden, wo die Märkte sind.“ Dies akzeptiere die Opel-Belegschaft schließlich auch im Falle des russischen Markts.
Umgekehrt sei es dagegen sinnvoll, den in Südkorea gefertigten Chevrolet Cruze auch in Europa bei Opel zu bauen, was pro Fahrzeug Logistikkosten von rund 500 Euro einsparen würde. Das Werk im polnischen Gliwice, in dem 3.400 Mitarbeiter die Modelle Astra GTC und Astra Classic bauen, fertigen, sei zudem nicht ausgelastet: „Dort können wir Produktionsausfälle nicht mit Kurzarbeit überbrücken. Da heißt es immer gleich hire and fire.“

Nach den GM-Plänen soll der ursprünglich für Antwerpen vorgesehene Kompakt-SUV auf Corsa-Basis möglicherweise in Südkorea gebaut werden, die Nachfolger von Agila und Antara könnten neben Asien auch in Mexiko gebaut werden. Hinzu kämen einige Zehntausend Einheiten des in der Türkei gebauten Combo und des Elektroautos Ampera aus den USA.