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22Jan./12

Neuer Standort in Amerika: Audi bevorzugt Mexiko

Produktionsvorstand Macht: Entscheidung fällt „im nächsten halben Jahr“

 München – Für ein neues Werk in Nordamerika bevorzugt Audi einen Standort in Mexiko. Wegen der geringeren Lohnkosten und der Möglichkeit, die Autos zollfrei in die USA, nach Südamerika oder Europa zu exportieren, sei Mexiko derzeit die erste Wahl, erfuhr die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche aus dem Unternehmen. Michael Macht, Konzern-Produktionsvorstand der Audi-Mutter Volkswagen, bestätigte gegenüber dem Blatt, dass einiges für Mexiko spreche. „Es gibt aber auch Argumente dagegen“, so Macht: „Zieht man von dem Land die Gegenden ab, die Erdbeben- oder Hurrikan-gefährdet sind und wo die Sicherheitslage schwierig ist, bleibt nicht mehr viel.“ In den sicheren Gebieten existierten bereits einige Werke: „Dementsprechend hoch ist dort das Lohnniveau – und die Arbeitskräfte sind knapp.“ Eine Entscheidung über den Standort würde im nächsten halben Jahr fallen.

Weitere Vorteile Mexikos: Neben geringeren Lohnkosten ist der Warenaustausch in die EU zollfrei. Dagegen wird auf in den USA gefertigte Fahrzeuge beim Transport nach Europa zehn Prozent Importzoll erhoben. Auch in dem Wirtschaftsverbund Mercosur zwischen Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay unterliegt der Austausch von Teilen und Autos mit Mexiko keinem Zoll. VW-Konzernchef Martin Winterkorn jedoch soll sich intern aus Image-Gründen für einen Standort in den USA, zum Beispiel in der Nähe des neuen VW-Werkes Chattanooga ausgesprochen haben: Ein Werk in den USA könnte dort den Absatz beflügeln. Der Absatz von Audi in den USA liegt weit hinter dem von BMW und Mercedes zurück.

Eine Produktion rechnet sich für Audi mit einem Modell, von dem mindestens 150.000 Einheiten jährlich abgesetzt werden und die weltweit identisch sind. Intern wird der Q5 als Favorit gehandelt, der sich 2011 176.000 mal verkaufte. Wird dagegen der A4 in Nordamerika produziert, spräche das für einen Standort in den USA. Dort würden die Limousinen für den lokalen Markt gebaut, parallel würde der A4 weiterhin in Deutschland gefertigt. Vom A4 liefen 2011 rund 325.000 Fahrzeuge vom Band.

21Jan./12

Magazin + Interview: Logistik für die Modebranche

 Der Auftritt eines Modells auf dem Laufsteg bei einer Modenschau ist nur wenige Minuten lang. Damit er aber perfekt gerät, arbeitet eine ganze Truppe von Menschen stundenlang hinter den Kulissen – Designer, Haar-Stylisten und Make-up-Künstler. Und auch außerhalb der Hallen wird Großes geleistet – beispielsweise von Logistikern, die die punktgenau, sicher und faltenfrei Röcke, Hosen und Schuhe an jeden Winkel des Erdballs transportieren. Wir waren hinter den Kulissen einer solchen Modenschau mit dem Mikrofon dabei.

Beitrag:

Unzählige Kleiderständer, Riesentöpfe mit Make up, kilometerweise Kabel, dazu Scheinwerfer und Lautsprecher – hinter den Kulissen ist es gar nicht so glamourös:

O-Ton:

Allerdings macht ein Ameisenhaufen dagegen einen geradezu wohlgeordneten Eindruck:

O-Ton:

Dennoch wird sich alles am Ende zu einer vielbejubelten Show fügen, so viel ist schon vorher klar. Zu den vielen guten Geistern, die zum Gelingen beitragen, gehören auch die Logistiker. Tobias Wider von Deutsche Post DHL:

O-Ton:

Denn schließlich soll die neue Kollektion auch perfekt aussehen – und muss den Transport von A nach B besser überstehen als Schlabber-T-Shirts im Urlaubskoffer.

O-Ton:

Die Modemacher jedenfalls freuen sich – und sind eine Sorge los. Denn für eine große Show muss halt alles bis ins Detail passen:

O-Ton:

Neben dem Wissen um die richtige Verpackung gehört noch viel mehr dazu. Beispielsweise gibt es weltweit sehr unterschiedliche Zollvorschriften. Die zu kennen ist unerlässlich, wenn man die Schuhe aus Vietnam, die Hosen aus Indien und die Oberteile aus den USA für die Models nach Europa holt. Und – abschließend noch ein Tipp: Wie verpackt der DHL-Manager seine eigenen Sakkos, damit sie faltenfrei reisen?

O-Ton:

Absage.

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21Jan./12

O-Ton: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in Umweltzone

 Ein Arzt bekommt keine Ausnahmegenehmigung zum Fahren innerhalb der Umweltzone, wenn er mit seinem Wagen zu seiner Praxis fährt. So entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Diesel sei technisch nicht nachrüstbar und er müsse zahlreiche Hausbesuche erledigen, hatte der Mediziner seinen Wunsch begründet.
Entscheidend für die Ablehnung war die tägliche Fahrt zur Praxis innerhalb der Umweltzone, erläutert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es lag auch kein Härtefall vor, weil er das Auto ja täglich benutzte. Wenn es ein einmaliges Benutzen gewesen und es für ihn eine unverhältnismäßige Härte dargestellt hätte, in dem Fall genau das Auto nicht benutzen zu können, hätte man anders urteilen können. Aber dann, wenn man das Auto täglich für die Fahrt zur Praxis benutzt, liegt kein Härtefall vor, der eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen würde. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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21Jan./12

O-Ton: Fahrtenbuch kann durch Computernotizen ergänzt werden

 Für Fahrtenbücher gelten strenge Regeln: Sie müssen von Hand geschrieben werden. Eine Word-Datei oder Excel-Tabelle erkennt das Finanzamt nicht an. Es gibt aber Ausnahmen, entschied das Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Computernotizen dürfen das handgeschriebene Fahrtenbuch ergänzen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es muss sichergestellt sein, dass Sie die Aufzeichnungen nicht nachträglich manipulieren können. Und bei einer Computeraufzeichnung ist ja eine spätere Manipulation sehr leicht möglich. Wenn Sie aber handschriftliche Notizen führen und ergänzende Anmerkungen im Computer vornehmen, ist aufgrund des lückenlosen Führens des handschriftlichen Fahrtenbuchs eine Manipulation ausgeschlossen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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21Jan./12

O-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

 Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.

… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:

O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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