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21Jan./12

O-Ton + Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

 Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Ist er nicht selbst der Fahrer, muss dieser die Kosten übernehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die zuständige Behörde mit einem zumutbaren Aufwand den verantwortlichen Fahrer zur Zahlung heranziehen kann. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie täglich unzählige Male in Deutschland vorkommt. Ein Auto wurde abgeschleppt, die Halterin sollte dafür zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Diese wies jedoch darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht falsch geparkt habe, sondern dies ein Fahrer gewesen sei, der allerdings aus Hongkong stamme und auch wieder in Hongkong wohne. Sie übermittelte auch die Adresse des Fahrers an die Polizei und bat eben darum, dass die Abschleppkosten bei demjenigen eingetrieben werden, der das Auto gefahren hat. – Länge 20 sec.

Wir wissen nicht, ob die städtischen deutschen Beamten keine Dienstpost nach Hongkong versenden können. Jedenfalls scheiterte der Versuch, die Abschleppgebühren in Fernost einzutreiben.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Dies ist allerdings eine besondere Situation, erläutert Bettina Bachmann. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Halterhaftung:

O-Ton: Es gibt keine Halterhaftung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht gefahren sind, dann muss die Behörde den Fahrer in Anspruch nehmen. Zumal wenn Sie auch den Namen des Fahrers mitteilen und dessen Anschrift. Aber in dem Fall war es eben so, dass es unverhältnismäßig bzw. gar nicht möglich war, dem Fahrer den Bescheid in Hongkong zuzustellen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Jan./12

Verletzung nach Ausweichen auf Skipiste von Versicherung gedeckt

 Berlin (DAV). Auch wenn man eine private Unfallversicherung besitzt, gibt es regelmäßig Streit darüber, ob überhaupt ein Unfall und somit ein versicherter Schaden vorliegt. Gemäß Definition muss es ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ sein. Der Bundesgerichtshof hatte sich am 6. Juli 2011 mit der Frage zu befassen, ob ein Skifahrer, der auf der Piste einem anderen ausgewichen ist und sich dabei verletzt hat, Schutz seiner privaten Unfallversicherung genießt. Die Richter haben klargestellt, dass dem so ist (AZ: IV ZR 29/09). Entscheidend ist, dass die Verletzung von außen herbeigeführt wurde – nicht die Umstände, die etwa zu dem Sturz geführt haben, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Auf einer steilen Skipiste musste der Skifahrer einem von rechts ankommenden Skifahrer ausweichen, um einen Zusammenprall zu vermeiden. Bei diesem Ausweichmanöver ist er in einen Schneehaufen gefahren und gestürzt, wobei er sich an der linken Schulter verletzt hatte. Die Verletzung war so schwer, dass sie sogar zu einer teilweisen Invalidität führte. Glück im Unglück, dachte sich der Freizeitsportler, war er doch unfallversichert. Seine private Unfallversicherung verweigerte die Unterstützung, da kein Unfall vorläge.

Sowohl das Landgericht Hannover, als auch das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage mit der Begründung ab, der Skifahrer sei durch eine Eigenbewegung gestürzt. Solche Vorgänge seien nicht versichert, da keine Fremdeinwirkung vorliege.

Der Skifahrer zog vor den Bundesgerichtshof. Dieser stellte nun klar: Die Schulterverletzung war eine Folge des Aufpralls auf den Boden und damit eine unmittelbare Ursache der Gesundheitsschädigung. Ein Unfall läge demnach vor. „Damit ist der schmerzhafte Kontakt mit der Skipiste als Verletzungsursache anerkannt, der Skifahrer darf nun auf Leistungen seiner Unfallversicherung hoffen“, kommentiert Rechtsanwalt Michael Bücken von der DAV Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht das Urteil. Es sei zu begrüßen, da es deutlich mache, worauf es bei der Beteiligung, ob Unfall oder nicht, ankommt. Maßgeblich sei demnach der enge Zusammenhang zwischen Verletzung und Verletzungsverursacher. „Und das kann im Zweifel auch ein harter Boden sein“, erläutert der Versicherungsrechtler Bücken.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV findet man unter www.davvers.de.

19Jan./12

Vergleich kann im Prozess eine Lösung sein

 Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Im Streit zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern kann ein Vergleich zuweilen eine sinnvolle Lösung sein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Ein beispielhafter Fall wurde am 5. Dezember 2011 vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt. Eine Anlegerin hatte ihre Sparkasse verklagt, die ihr Anteile an drei Schiffsfonds in Höhe von insgesamt 250.000 Euro plus fünf Prozent Agio verkauft hatte. In der Folge erlitt die Anlegerin hohe Verluste. Sie klagte auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung – nicht zuletzt auch deshalb, weil ihr die Bank verschwiegen hatte, dass sie bei dem Geschäft Provisionen in Höhe von 23.000 Euro eingestrichen hatte.

In erster Instanz bekam die Sparkasse Recht. Doch bei der Berufung machte das Oberlandesgericht das Geldinstitut darauf aufmerksam, dass die Verheimlichung der Provisionszahlung möglicherweise zu einem Schadenersatzanspruch der Klägerin führen könne. Daraufhin bot die Sparkasse der Anlegerin an, ihr 75 Prozent des ursprünglich angelegten Geldes zurückzuzahlen und im Gegenzug die weitgehend wertlos gewordenen Fondbeteiligungen zu übernehmen. In Anbetracht des aus unterschiedlichen Gründen nicht vorhersagbaren Ausgangs des Prozesses entschied sich die Anlegerin, das Vergleichsangebot anzunehmen und dadurch mit einem begrenzten Verlust den Rechtsstreit zu beenden.

„Unter Umständen kann es für Anleger sinnvoll sein, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten und ein Vergleichsangebot anzunehmen“, meint Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Dies könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweislage lückenhaft sei oder der Auslegungsspielraum auch zu einem für den Anleger negativen Ausgang des Prozesses führen könne. Auch könnten Anwälte vor einem Prozess bereits eine Einigungsmöglichkeit auslotsen.

In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.

15Jan./12

Mercedes will US-Absatz um 20 Prozent auf 300.000 Einheiten steigern

 Mercedes strebt in den Vereinigten Staaten ein Absatzwachstum von mehr als 20 Prozent an. „Mittelfristig erwarten auch wir 300.000 verkaufte Autos der Marke Mercedes-Benz jährlich – vor allem dank unserer neuen Kompakt-Wagen-Familie“, sagte Mercedes-Benz Vertriebs- und Marketing-Vorstand Joachim Schmidt der Fachzeitschrift Automotive News Europe.

2011 hatte Mercedes rund 245.200 Einheiten in den USA verkauft und verpasste damit nur knapp den ersten Platz im Premiumsegment hinter BMW mit 247.900 Verkäufen. „Inklusive unseres Sprinters wären wir die Nummer 1 in den USA gewesen“, ergänzte Schmidt. Mercedes verkaufte 2011 rund 16.600 Einheiten seines Transporters, BMW hat keinen Transporter im Angebot. Bereits zuvor hatte der neue BMW US-Chef Ludwig Willisch der Automotive News Europe gesagt, mittelfristig 300.000 Einheiten der Marke BMW verkaufen zu wollen.

Mercedes-Benz will mit seiner neuen Kompaktklasse in die Offensive gehen: „In den USA werden wir ab 2013 vier unserer fünf Mitglieder unserer Kompaktwagen-Familie in den Markt bringen. Der Roll-Out wird zwei bis drei Jahre dauern.“ Zusätzlich zu den Nachfolgern der A- und B-Klasse baut Mercedes sein Angebot um einen kompakten SUV und ein Coupé aus. Bislang ist die C-Klasse das kleinste Modell in den USA. Die B-Klasse soll in den USA nicht mit konventionellem Antrieb angeboten werden, sondern nur als Elektroauto mit Range-Extender; das Auto wird den Namen B-Klasse E-Cell Plus tragen.

Weltweit will Mercedes laut Schmidt seinen Absatz auch 2012 „auf ein neues Allzeithoch steigern“. Im vergangenen Jahr verkaufte Mercedes von seiner Kernmarke weltweit 1,26 Millionen Einheiten – und wurde damit erstmals in der Firmengeschichte von Audi (1,3 Millionen) beim Absatz überholt. Den ersten Platz im Absatz-Ranking des weltweiten Premium-Segments belegte die BMW Group mit 1,38 Millionen Verkäufen seiner Kernmarke BMW. Für den gesamten globalen Pkw-Markt erwartet Schmidt 2012 ein moderates Wachstum von vier Prozent.

15Jan./12

Opel will Absatz in China 2012 um zehn Prozent steigern

 General Motors will den Absatz seiner deutschen Tochter Opel in China 2012 um etwa zehn Prozent steigern. „Vergangenes Jahr haben wir rund 5.000 Einheiten in China verkauft, dieses Jahr erwarte ich rund 5.500. Opel wird mit dem Markt wachsen“, sagte Kevin Wale, President und Managing Director von GM China, der Fachzeitschrift Automotive News Europe.

Die deutsche Marke werde auch in Zukunft ein kleinerer Anbieter in China bleiben. Wale: „Selbst wenn wir den Opel-Absatz steigern, wird Opel in China immer eine Nischenmarke bleiben. Wir werden unseren Erfolg in China auch künftig auf die Marken Chevrolet, Buick, Cadillac, Wuling und die neu gegründete Marke Baojun aufbauen“, betonte Wale und ergänzte: „Opel/Vauxhall muss in Europe wieder erfolgreich werden.“ Es gebe weder Pläne, das Netz von derzeit rund 50 Opel-Händlern auszubauen, geschweige denn Opel-Modelle lokal in China zu produzieren.

Während Opel 2011 nur 5.000 Fahrzeuge in China absetzen konnte, verkaufte GM insgesamt mehr als 2,5 Millionen Einheiten im größten Pkw-Markt der Welt – darunter 645.500 Buick, 595.000 Chevrolet, 30.000 Cadillac und 1,2 Millionen Einheiten seiner chinesischen Marke Wuling.

Derzeit bietet Opel in China die Modelle Antara, Astra und Zafira an. Dieses Jahr werden laut Wale der Insignia Sports Tourer und der neue Zafira Tourer folgen.