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22Sep./25

O-Ton: Kasko zahlt nach angeblichem Wildunfall mit verschwiegenen Altschäden nicht

Ein Wildunfall muss sicher nachgewiesen werden können, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied das Landgericht Hagen (Westfalen). Weiter