Nach einem Wasserschaden im eigenen Haus mietete sich eine Familie als Hotelersatz ein Wohnmobil. Die Versicherung aber wollte die Kosten nicht übernehmen – der Fall landete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Und die Richter entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als Kosten einer hotelmäßigen Unterbringung zu erstatten sind. Weiter
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Kollegengespräch: Schutz der Unfallversicherung greift nicht für verletzten Jäger
Die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit sind oft fließend. Gestritten wird deshalb oft, ob man bei einem Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Dies war auch bei einer tragischen Verletzung eines Jägers der Fall. Weiter
O-Ton: Abgesprochener Unfall – Versicherung muss nicht zahlen
Abgesprochene Unfälle können durch eine ungewöhnliche Häufung typischer Umstände nachgewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Unfall nicht nachvollziehbar ist oder Vorschäden verschwiegen wurden, kann dies der Fall sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Erkannt wurde es an dem Fahrverhalten des Unfallverursachers. Er hat erst gebremst, dann wieder nicht gebremst und außerdem hat er viel zu spät gelenkt. Zusätzlich kam noch dazu, dass er einen Vorschaden verschwiegen hat. - Länge 13 sec.
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O-Ton: Keine Erstattung bei selbst organisiertem Krankenrücktransport
Ein feiner Unterschied: Versicherungsnehmer bekommen die ihren selbst organisierten Krankenrücktransporte nicht ersetzt, wenn sie nur eine Police über den Rücktransport abgeschlossen haben. So entschied das Landgericht Kassel. In dem Fall hatte ein Mann seinen Krankentransport aus dem Kosovo und die Rückreise seiner Familie selbst zurück organisiert. Weiter
O-Ton: Verkehrsschild bei Unfall beschädigt – Zeitwert beim Schadensersatz
Verursacher von Unfällen müssen auch für den Zeitwert der beschädigten Verkehrsschilder aufkommen – aber nicht für den kompletten Neuwert. So entschied das Amtsgericht Burg. Die Begründung: Die Folie war auf dem Schild war schon ein bisschen in die Jahre gekommen. Weiter