Tag Archives: Urteil

05Aug./11

O-Ton: Kein Schadensersatz für Tod durch herabstürzenden Baum

 Die Witwe eines Forstwirts, der von einem herabgestürzten Baum schwer am Kopf getroffen wurde und einige Tage später verstarb, kann vom beklagten Land keinen Ersatz der Beerdigungskosten verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz macht die Deutsche Anwaltsauskunft aufmerksam.
Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Ein Forstwirt wollte einen Baum fällen, er wurde dabei aber von einem sogenannten „Hänger“ erschlagen. Ein Hänger sind Bäume, die bei früheren Fällarbeiten in anderen Bäumen hängen geblieben und nicht zu Boden gegangen. Die Frau wollte nunmehr Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Forstamt haben, weil nämlich dieser Hänger bei einer Durchforstung, weil dieser Hänger im April 2007 hängen geblieben war. Das Gericht hat gesagt: Die Verantwortlichkeit für den „Hänger“ sei den Mitarbeitern des Forstamtes nicht nachzuweisen. Außerdem seien auch Private, die ein Waldstück privat betreiben, für ihre eigene Sicherheit verantwortlich. – Länge 32 sec.

Information: www.anwaltauskunft.de

O-Ton

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05Aug./11

O-Ton: Handyrechnung von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden

 Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und eine Option wählt, bei der nur einmalig zehn Euro aufzuladen sind, muss nicht für weitere Kosten gerade stehen. Insgesamt schlugen annähernd 15.000 Euro zu Buche, da sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch aufgeladen hat. So entschied jetzt das Landgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Er hat Recht bekommen. Das Gericht hat gesagt, hier geht man eigentlich davon aus, dass man es einmal auflädt und nicht im Hintergrund ständig auflädt – und dann auf eine solche Summe kommt. Also: Hier muss er nur die 10 Euro bezahlen und die Klage des Mobilfunkunternehmens auf Zahlung dieser Summe von 14.990 Euro war nicht erfolgreich. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu: www.anwaltauskunft.de

O-Ton

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05Aug./11

O-Ton + Magazin: Genickbruch nach Trampolinsprung

 Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.

Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Genickbruch nach Trampolinsprung

Anmoderation: Nach einem schweren Sturz auf einem Trampolin musste ein Familienvater mit Genickbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden. Vor Gericht ging es später durch mehrere Instanzen um die Frage: Wer muss in welcher Höhe Schadensersatz zahlen?
Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Es sollte ein harmloser Familiennachmittag werden – gemeinsam zogen alle in eine Indoor-Spielhalle. Dort gab es eine große Trampolinsprunganlage – die zog den Vater magisch an, erzählt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Er selbst hat ein Trampolin ausprobiert und nach einigen Aufwärmsprüngen wollte er einen Salto probieren. Dabei landete er nicht wieder auf den Beinen, sondern auf dem Rücken und mit dem Kopf auf der Schaumstoffabgrenzung am Rand des Sprungnetzes und brach sich dabei das Genick und war querschnittsgelähmt. – Länge 16 sec.

In der Spielhalle gab es Warnhinweise: Bei Saltosprüngen müsse man eine bestimmte Körperhaltung einnehmen. Allerdings als es dann um den Schadensersatz ging, waren die Hinweise nicht mehr so eindeutig:

O-Ton: Da die Richter noch nicht selbst kundig waren, haben sie sich die Trampolinanlage vor Ort selbst angeschaut – und sich sogar selbst auf dem Trampolin versucht. Und sie haben dabei festgestellt, dass das alles nicht besonders einfach ist. – Länge 10 sec.

Aber nicht nur das Springen, auch die juristische Beurteilung war kompliziert. Zunächst ging das Oberlandesgericht Köln davon aus, dass der Betreiber der Spielhalle und der Verunglückte zu gleichen Teilen schuld sind. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Ganze ging dann zum Bundesgerichtshof, also zu unserem höchsten Gericht, und die haben gesagt: Nein, nein. 50 Prozent Mitverschulden des Betroffenen ist zu viel. Und daraufhin hat das Oberlandesgericht Köln gesagt, die Mitverschuldensquote senken wir auf 30 Prozent. – Länge 15 sec.

Ein Fall, der zeigt, dass sich der Gang zum Anwalt – und auch bis zur höchsten Instanz lohnen kann.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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05Aug./11

O-Ton: Windanlage muss hingenommen werden

 Immobilienbesitzer können sich unter bestimmten Umständen nicht dagegen wehren, wenn in ihrer Nähe eine Windenergieanlage aufgebaut wird. Eine Entfernung zum Mast von rund 500 bzw. 580 Metern sei ausreichend, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es geht ja hier um den sogenannten Discoeffekt, dass die Windräder Lichter reflektieren oder auch Geräusche abgeben. Aber bei 500 Metern – das sei ein guter Abstand, denn das ist ungefähr das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage. Die Richter hier – es war das Verwaltungsgericht Gießen – haben auch gesagt: Man könne ja den Blick leicht wenden, in dem man sich kurz ein bisschen zur Seite dreht – und dann würde man diese Windanlagen schon gar nicht mehr sehen. – Länge 25 sec.

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O-Ton

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02Aug./11

Kollegengespräch: Urteile zum Grillen

 Die Jahreszeit der Fleischbruzzler und Würstchengriller ist in vollem Gange, in geselliger Runde sitzen Millionen Deutsche um den Grill. Allerdings ist das nicht immer so einträchtig, gelegentlich müssen sich die Gerichte auch mit dem Thema Grillen beschäftigen. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein hat einige Urteile zusammengefasst.

O-Ton-Paket zum Download

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