Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.
Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall
Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Beitrag.
Es fing ganz harmlos im Garten an. Unser späterer Kläger bekam vom Unkraut zupfen Schmerzen im Rücken. Und die gingen auch nicht wieder weg, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Da das ja lästig ist, hat der Kläger entschieden: Jetzt buche ich mir erst einmal eine schöne Reise, damit ich mich ordentlich erholen kann. Er hat also trotz der anhaltenden Rückenbeschwerden eine Reise gebucht. – Länge 12 sec.
Eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile sollte es sein. Zwei Monate vor Reisebeginn wurde bei dem Kläger ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der nur operativ behandelt werden kann. Ein Reiseantritt war damit nicht mehr möglich. Er stornierte die Reise und wollte die Kosten dafür ersetzt bekommen.
O-Ton: Die Reiserücktrittskostenversicherung hat gesagt: Nein, nein, mein lieber Freund. Du hast seit Monaten an Rückenschmerzen gelitten – und hast dennoch die Reise gebucht. Das war vorhersehbar, das ist keine unerwartete Erkrankung, wir zahlen nicht die Stornogebühren. – Länge 12 sec.
Immerhin 6.000 Euro. Unser Kläger blieb stur – und beharrte auf seinem Recht, sagt Swen Walentowski:
O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.
Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage.
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In Deutschland gehört es zu den Pflichten eines Vermieters, die Räume für die Mieter in einem „vertraglichen Verwendungszweck“ anzubieten. Dazu gehört auch eine entsprechende Heizung – nicht nur im Winter. Sondern notfalls auch in der Übergangszeit. Das ist bei Wohnungen nicht anders als bei Gewerbeimmobilien. Und darum gab das Oberlandesgericht Düsseldorf einer Gaststättenbesitzerin Recht, die mit Hinweis auf die Kälte in der Kneipe außerordentlich gekündigt hatte.
Essen/Berlin (DAV). Auch Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden. Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet. Über eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. August 2011 (AZ: L 11 KA 57/11 B ER) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Stuttgart/Berlin (DAV). Führt ein Makler für den Verkäufer einer Immobilie die Verkaufsverhandlungen und macht unrichtige Angaben, trägt der Verkäufer hierfür die Verantwortung. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2011(AZ: 13 U 148/10).
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Ein Vermieter kann die Kaution des Mieters auch dann verwerten, wenn er das Mietobjekt bereits veräußert und übereignet hat. Voraussetzung ist, dass sich die Kaution noch in seinem Vermögen befindet und er Ansprüche gegen den Mieter aus der Zeit des Mietverhältnisses hat. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. April 2011 (AZ: 2 U 192/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).