Der Internetrise Google muss unter Umständen beleidigende Äußerungen von anonymen Nutzern von seinen Servern löschen. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem Fall ging es um dubiose Äußerungen in einem Blog, dass von Google gehostet wird. Weiter
Tag Archives: Urteil
O-Ton + Magazin: Vorsicht mit Internetformularen bei Autoverkauf
Das Internet hat viel Nützliches für uns – aber die alte Weisheit, nicht allem blind zu vertrauen, gilt auch bei den angebotenen Vertragsformularen. So war in einem Formular ein Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Autoverkauf vermerkt, der vor Gericht keinen Bestand hatte. Weiter
O-Ton + Magazin: Kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht wartungsabhängig
Eine kostenpflichtige zusätzliche Kfz-Herstellergarantie darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob alle Wartungen durchgeführt wurden. Eine Klausel, die eine Garantieleistung bei Überschreitung des Wartungsintervalls ausschließt, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist ungültig – entschied der BGH. Weiter
O-Ton + Magazin: Laubfall von Nachbars Bäumen
Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.
Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Laubfall von Nachbars Bäumen
Wer ein Häuschen im Grünen sein Eigen nennt, muss im Herbst auch Laub und Äste entsorgen. Ärgerlich kann es sein, wenn man sich dabei auch um Blätter und Bucheckern kümmern muss, die vom Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen. Trotzdem gibt es gegen den Nachbarn keinen Ausgleichsanspruch. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag:
Die Situation ist im Herbst überall gleich:
O-Ton: Es kommt ja relativ häufig vor, dass vom Nachbargrundstück Laub und alte Äste und anderes herüberweht. Oder aber auch, weil die Zweige direkt über meinem Grundstück hängen, dann auf mein Grundstück fallen. – Länge 12 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall war es aber so, dass es dem Gartenbesitzer zu lästig wurde. Aufräumen, Kosten für Laubsäcke, Säuberung der Dachrinne und der Abwasserkanäle – Zeit und Kosten fallen dafür an.
O-Ton: SFX
O-Ton: Er hat gesagt, ich habe hier einen Aufwand. Nämlich diese 72 Stunden, zudem muss ich noch Laubsäcke kaufen. Das Laub zur Deponie fahren, also ich bin hier wirklich eingebunden, mir entstehen auch noch Kosten – und ich möchte meinen Aufwand insgesamt ersetzt haben. – Länge 14 sec.
Das Landgericht hatte ihm noch teilweise Recht gegeben. Die Klage scheiterte dann aber gänzlich vor dem Oberlandesgericht. Swen Walentowski:
O-Ton: Das OLG Hamm hat gesagt: Du bekommst gar nichts. Auch wenn der Grundstückseigentümer 72 Stunden im Jahr Laub, Bucheckern und Äste beseitigen und die Säcke zur Deponie fahren müsse, lägen keine Einwirkungen vor, die den Wohngenuss allgemein betreffen. Weil hier geht es nur darum, dass es eine herbstbedingt Gartenarbeit ist. Die ist saisonal begrenzt und auch mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu erledigen. – Länge 20 sec.
Und – so das Gericht weiter – der Erhalt alter Bäume dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Wenn es Ausgleichsansprüche geben würde, würden vielleicht viele Eigentümer ihre Bäume fällen, damit sie nicht zahlen müssten. Nachzulesen ist der Fall unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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O-Ton: Vorsicht vor Rechnungen von Adressverzeichnissen
Angebote und Rechnungen von Unternehmen für Adressverzeichnisse, Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern, sind kritisch zu prüfen. Oft ist bei entsprechenden Formularen kaum ersichtlich, dass es sich um einen kostenpflichtigen Antrag handelt. Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, sagt, dass solche daraufhin geschlossenen Verträge wirksam angefochten werden können.
O-Ton: Die Deutsche Anwaltauskunft rät jedem, diese Rechnungen nicht zu bezahlen. Weil man sich mit Erfolg dagegen wehren kann. Das Amtsgericht München hat – bestätigt durch das Landgericht München I – festgestellt: Hier liegt eine arglistige Täuschung vor und somit kann man diesen Vertrag anfechten, also rückgängig machen und nicht bezahlen. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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