Tag Archives: Urteil

02Dez./11

O-Ton: 2x Schaden = 1x Bezahlen

 Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nächstes Jahr, wieder Hagel – wieder Hagelschaden! Jetzt wollen Sie wieder Geld von der Versicherung haben, und da sagt die: Halt! Du bekommst nur die Schäden ersetzt, die aufgrund des zweiten Hagelgewitters eingetreten sind. Und da hat dann der Geschädigte etwas in die Röhre geschaut, weil der Nachweis wohl sehr schwierig ist – was sind Schäden vom ersten Hagelschäden, was sind die, die der zweite Hagelschauer verursacht hat. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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29Nov./11

O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung

 Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung sagte, das nicht ordnungsgemäße Befestigen sei grob fahrlässig gewesen. Man habe berücksichtigen müssen, dass der Porsche aufgrund seines Heckmotors eine andere Fixierung benötigt. Deswegen wurde die Versicherungsleistung um 25 Prozent gekürzt. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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29Nov./11

O-Ton + Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

 Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 26 sec.

In anderen Ländern gelten andere Regeln – mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Vorsicht beim Autokauf mit ausländischer Zulassung

Wer ein Kraftfahrzeug kaufen möchte, das im Ausland zugelassen ist, muss die Eigentumsverhältnisse genau prüfen. Oft gelten im Ausland andere Regeln bei den Papieren. Im schlimmsten Fall muss man das gekaufte Auto wieder heraus geben. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Einiges Europa? Zumindest in diesem Fall sind wir noch weit auseinander, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es gibt unterschiedliche Regelungen, was Sie sich, wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, vorlegen lassen müssen – für einen gut gläubigen Erwerb. Also dann, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Wagen ist. – Länge 10 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: In Deutschland reicht es aus, wenn Sie den Kraftfahrzeugbrief bekommen. Dann können Sie davon ausgehen, dass derjenige, der Ihnen diesen Brief übergibt – zusammen mit dem Wagen, dem Schein und den Schlüsseln – auch Eigentümer des Wagens ist. – Länge 16 sec.

Anders erging es einem deutschen Autohändler – er kaufte von einer belgischen Firma zwei Fahrzeuge. Die Wagen waren geleast, Eigentümerin blieb dabei die Bank. Später kündigte die Bank die Leasingverträge wegen Zahlungsrückständen und erwirkte ein Urteil auf Herausgabe der Fahrzeuge von der Firma. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer hat sich eben nur die Schlüssel geben lassen und die Versicherungspapiere. Und das reicht nicht aus, so dass er dann das Auto der Bank zurück geben musste, weil er an einer Sache, die nicht dem Verkäufer gehört, nicht gutgläubig das Eigentum erwerben konnte. – Länge 15 sec.

Voraussetzung für Kauf, so das Oberlandesgericht Koblenz, wäre, dass er sich eine Original-Ankaufsrechnung des Verkäufers zeigen lässt. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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21Nov./11

O-Ton + Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

 Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

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Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Ein Autounfall ist immer eine ärgerliche Sache.

O-Ton: SFX

Meist dauert es noch lange, bis alle Schäden reguliert sind. Beispielsweise wird nach dem Unfall auch darüber gestritten, wer welche Kosten zu tragen hat. Ist die Schuldfrage eindeutig, kann es leichter sein, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn der Unfallgegner alleine den Unfall verschuldet hat, dann muss er sehr viele Kosten übernehmen – den kompletten Schaden ja regulieren und dazu gehören auch die Anwaltskosten und die Sachverständigenkosten. – Länge 13 sec.

Gerade darum gibt es häufig Streit, wenn die Rechnung des Sachverständigen vorliegt – was ist teuer? Was ist üblich? Meist ist es die gegnerische Versicherung, die hier die Kosten drücken möchte.

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

O-Ton: SFX

Es gibt zwar Ausnahmen, betont Bettina Bachmann. Aber die waren hier nicht gegeben:

O-Ton: Nur dann, wenn es sich dem Geschädigten hätte aufdrängen müssen, dass der Sachverständige maßlos übertriebene Preise fordert, dann darf er diesen Sachverständigen nicht beauftragen, aber das ist wohl in den seltensten Fällen gegeben. – Länge 18 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

Absage

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21Nov./11

O-Ton: Behinderten-Parkplätze für Nicht-Behinderte tabu

 Unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen parkende Fahrzeuge dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere Behinderten-Parkplätze unbesetzt sind. So hat Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor dem Gerichtsgebäude abgestellt – auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Der Wagen wurde abgeschleppt. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt widersprach dem Rechtsanwalt und sagte: Der Schutz der Schwerbehinderten-Parkplätze habe einen hohen Stellenwert, die müssten immer frei gehalten werden. Und die Ausrede, es sei ja noch der zweite Platz frei gewesen, habe nicht gezogen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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