Künstler sind frei in ihrem Schaffen. Dies muss auch ein möglicher Auftraggeber berücksichtigen. Und wenn er ein bestimmtes Bild vor Augen hat, muss er das genau sagen. So entschied das Amtsgericht München. Hier verweigerte eine Auftraggeberin einen Teil des Honorars, weil ihr das Bild nicht gefiel.
Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der Künstler hat eine Gestaltungsfreiheit bei der Erschaffung des Werkes. Diese kann nur eingeschränkt werden, wenn verpflichtend in dem Vertrag festgehalten worden ist, ein Werk nach einem bestimmten Entwurf und bestimmten Vorgaben – Möwen statt Raben zum Beispiel – zu schaffen. Eine solche Absprache hat es hier nicht gegeben, hier sollte er sich nur an seinen üblichen Werken orientieren. Dies hat er nach Ansicht des Gerichts getan und somit hat er auch einen Anspruch darauf, dass das Gemälde abgenommen und bezahlt wird. – Länge 20 sec.
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Magazin: Kunst ist Geschmacksache
Anmoderation: Künstler sind frei in ihrem Schaffen. Dies muss auch ein möglicher Auftraggeber berücksichtigen. Und wenn er ein bestimmtes Bild vor Augen hat, muss er das genau sagen. Klingt kompliziert?
Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Über Geschmack kann man bekanntlich streiten, weiß der Volksmund. Allerdings: Dies kann man auch über Kunst tun – auch wenn dies der Volksmund nicht so sehr kund tut. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Kunst ist Geschmackssache, weil Künstler relativ frei in ihrem Schaffen sind. Das ist völlig klar: Wenn sie ein Kunstwerk erstellen, ein Maler malt ein Bild, wie er es im Kopf hat und ein Bildhauer schafft sein Werk auch nach seinen Vorstellungen. – Länge 14 sec.
Aber manchmal wird dann der Geschmack des Auftraggebers nicht so sehr getroffen.
O-Ton: SFX
Das musste auch eine Hausbesitzerin erkennen, die für die Gestaltung des Flures einen Maler beauftragte.
O-Ton: Sie hatte sich dabei an einem Katalog des Künstlers orientiert. Es sollte aber auf jeden Fall keine Kopie von diesen Gemälden, sondern ein eigenständiges Kunstwerk werden. Eines, das dann für diesen Platz erschaffen wurde. – Länge 12 sec.
Und es kam, wie es kommen musste: Der Auftraggeberin gefiel die Arbeit nicht. Insgesamt sollte alles 4.500 Euro kosten, die Hälfte davon hatte sie bereits als Anzahlung bezahlt. Den Rest verweigerte sie. Nun ließ sich die Arbeit nicht wieder rückgängig machen:
O-Ton: SFX
Also traf man sich vor Gericht – und nach Meinung der Richter muss die Dame dem Künstler auch den Rest des Honorars bezahlen. Swen Walentowski:
O-Ton: Der Künstler hat eine Gestaltungsfreiheit bei der Erschaffung des Werkes. Diese kann nur eingeschränkt werden, wenn verpflichtend in dem Vertrag festgehalten worden ist, ein Werk nach einem bestimmten Entwurf und bestimmten Vorgaben – Möwen statt Raben zum Beispiel – zu schaffen. Eine solche Absprache hat es hier nicht gegeben, hier sollte er sich nur an seinen üblichen Werken orientieren. Dies hat er nach Ansicht des Gerichts getan und somit hat er auch einen Anspruch darauf, dass das Gemälde abgenommen und bezahlt wird. – Länge 20 sec.
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Absage.
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