Türsteher entscheiden über Wohl und Wehe eines jeden Clubbesuchers. Die Auswahl, wer Zutritt erhält und wer nach Hause muss, erscheint oft willkürlich. Rechtsfrei bewegen sich die Damen und Herren an den Türen allerdings nicht. Sie dürfen Leute wegen ihres Alters abweisen, wenn Gäste aggressiv oder betrunken sind oder auch mit der Begründung: „Der Laden ist voll“. Weiter
Tag Archives: Recht
O-Ton: Müssen Kinder den Radweg nutzen?
Autofahrer schimpfen, fluchen und ärgern sich häufig, wenn wieder einmal Radfahrer die Fahrbahn nutzen – anstatt den danebenliegenden Radweg. Er muss aber nur benutzt werden, wenn ein blaues Schild mit dem Rad drauf die Radler dazu zwingt, sonst nicht. Geregelt wird dies in Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung. Und wo fahren Kinder? Bürgersteig, Straße oder Radweg? Weiter
O-Ton: Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte Versorgungsleitung
Kabel für Kirmesbetriebe müssen so verlegt werden, dass möglichst niemand hinfällt. Wenn dennoch jemand stürzt, muss der Kirmesbetrieb haften. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm zugunsten einer Frau. Sie war über lose Kabel gestürzt und zog sich komplizierte Brüche zu. Weiter
O-Ton + Magazin: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis
O-Ton: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Versäumt man dies, kann es bei einem Unfall teuer werden. Das besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Bergheim. Weiter
O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben
Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.
Information: www.anwaltauskunft.de
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