Wer ein- oder aussteigt, darf andere nicht gefährden. Kommt es zu einem Unfall wegen der geöffneten Tür auf einem Parkplatz, spricht der „Beweis des ersten Anscheins“ für einen Verstoß des Aussteigenden. Kann nicht bewiesen werden, dass jemand gegen die bereits offene Autotür gefahren ist, haftet der Halter des Autos mit der offenen Tür. Weiter
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O-Ton + Magazin: Neuer Bussgeldkatalog ab 9.11.
Lange wurde um den neuen Bußgeldkatalog gerungen – nun tritt er am 9. November in Kraft. Die umstrittenen Fahrverbote sind nicht mehr enthalten, die Bußgelder wurden teilweise verdoppelt und außerdem auch ganz neue Strafen eingeführt. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei unklarer Beschilderung müssen Abschleppkosten nicht gezahlt werden
Autofahrer müssen die Abschleppkosten dann nicht bezahlen, wenn temporäre Halteverbotsschilder nicht einfach zu erkennen sind. Und die zuständige Verkehrsbehörde das ordnungsgemäße Aufstellen ausreichend dokumentieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Weiter
O-Ton: Unfall mit parkendem Wagen – ohne Mindestabstand haftet man mit
Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten Autos vorbeifährt, ist bei einer Türkollision mitschuldig. So entschied das Amtsgericht Frankenthal. Weiter
O-Ton: Parkunfall – Zettel von Zeugen müssen Telefonnummer beinhalten
Wenn unbekannte Zeugen Infos mit der Autonummer des Schädigers bei einem Parkunfall hinterlassen, müssen sie auch ihre Telefonnummer vermerken. Sonst ist die Beweiskraft der Zettel nicht gegeben, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte. Weiter